Kampf gegen Ärztekorruption Bahr: Kein Freifahrtschein für Bestechlichkeit

Dortmund/Berlin · Bislang gibt es keine gesetzliche Regelung im Fall von Ärztekorruption. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat in der Debatte um das Thema nun eine gesetzliche Lösung nicht ausgeschlossen.

Daniel Bahr: Ein Bergsteiger will hoch hinaus
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"Wir prüfen derzeit, welche Handlungsoptionen sinnvoll sind", sagte er den Dortmunder "Ruhr Nachrichten". Ärzte und Kassen seien aufgefordert, ihre Erfahrungen mit bestehenden Regelungen und Sanktionsmechanismen vorzulegen. "Diese Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet", so Bahr.

Die Prüfung müsse umfassend sein - darüber sei er sich mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einig. "Korruption führt dazu, dass medizinischen Leistungen nicht immer zum Nutzen von Patienten eingesetzt werden und Beitragsgelder unter Umständen fehlgeleitet werden. Das wollen wir verhindern", sagte der Gesundheitsminister. Für Ärzte gebe es "keinen Freifahrtschein zur Bestechlichkeit". Er erwarte aber auch, "dass die Ärztekammern bei Verstößen durchgreifen".

Die Rufe nach strengeren Regeln waren zuletzt auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition lauter geworden. Leutheusser-Schnarrenberger erwägt eine gesetzliche Regelung. In der "Passauer Neuen Presse" räumte sie ein, dass das ärztliche Standesrecht bereits Sanktionsmöglichkeiten biete. "Wenn sich aber Hinweise auf ein erhebliches Vollzugsdefizit des verpflichtenden Standesrechts verdichten, wird die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Ärztekorruption nachdenken müssen."

Im Juni hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass sich niedergelassene Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Medikamenten Geld annehmen. Anders als im Strafrecht gibt es jedoch Regelungen im ärztlichen Berufsrecht, die es Ärzten grundsätzlich verbieten, sich bestechen zu lassen.

Laut "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitag) haben die Ärztekammern in den vergangenen drei bis fünf Jahren mehr als 500 Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Berufsrecht bestraft. Neben vielen Rügen und Ermahnungen seien auch Geldstrafen verhängt worden. 2011 seien in 40 Fällen die Berufszulassungen aberkannt worden, allerdings nicht nur wegen Korruption, berichtete die Zeitung unter Berufung auf das Bundesjustizamt.

(dpa/felt)
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