Neuer Streit um Erdogan Ausländische Staatsgäste dürfen nicht auftreten

Berlin · Die Bundesregierung hat ihre Ankündigung umgesetzt und grundsätzlich alle Auftritte ausländischer Staatsgäste in Deutschland verboten, wenn diese in einem Zeitraum von drei Monaten vor deutschen Wahlen oder solchen im jeweiligen Land des Gastes stattfinden sollen.

Das Auswärtige Amt informierte am Freitag alle diplomatischen Vertretungen in Berlin darüber mit einer sogenannten Verbalnote. Ausgenommen sind demnach EU-Politiker, vom Verbot betroffen wäre aber etwa auch der US-Präsident oder Oppositionspolitiker. Das Verbot ist also nicht an ein Staatsamt geknüpft. Weiterhin ist es nun Vorschrift, dass außerhalb von Wahlkampfzeiten alle politischen Auftritte ausländischer Regierungsmitglieder zehn Tage vorher bei der Bundesregierung beantragt und von ihr genehmigt werden müssen.

Die Entscheidung erfolge "im Licht der außenpolitischen Beziehungen", heißt es in der Verbalnote. Selbst mit einer Genehmigung der Bundesregierung können Veranstaltungen aber noch untersagt werden, wenn Sicherheitsbehörden eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit befürchten. Dem generellen Verbot war eine Anfrage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan für einen Auftritt vor oder nach dem G20-Gipfel kommende Woche vorausgegangen.

Die Bundesregierung hatte die Anfrage abgelehnt und ein Auftrittsverbot ausgesprochen. Der Sprecher der türkischen Botschaft in Deutschland, Refik Sogukoglu, sagte dazu unserer Redaktion: "Für einen Auftritt des Präsidenten in einem türkischen Generalkonsulat bedarf es keiner Genehmigung der Bundesregierung." Diese Entscheidung liege allein bei Präsident Recep Tayyip Erdogan, so der Sprecher.

(jd)
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