Doel Deutschland liefert weiter Uran an belgisches Pannen-AKW

Berlin · Das belgische Atomkraftwerg Doel nahe Antwerpen benutzt in Deutschland aufbereitetes Uran für die Energieproduktion. Die Bundesregierung liefert weiter, obwohl das marode Kraftwerk im Störfall auch die deutsche Bevölkerung bedroht.

 Im Atomkraftwerk Doel in Belgien wird deutsches Uran für die Energieproduktion benutzt.

Im Atomkraftwerk Doel in Belgien wird deutsches Uran für die Energieproduktion benutzt.

Foto: dpa

Das belgische Kernkraftwerk Doel, das zuletzt wegen mehrerer Zwischenfälle teils vom Netz gehen musste, wird weiterhin mit Brennelementen aus Deutschland betrieben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach lieferte die Uranfabrik im niedersächsischen Lingen 30 Brennelemente allein in diesem Jahr für den maroden Reaktor Doel 3 nahe Antwerpen.

Erst im April hatte Bundesumweltministerin Barabara Hendricks (SPD) Belgien aufgefordert, den Block 3 in Doel sowie den Reaktor Tihange 2 nahe Aachen abzuschalten, bis "offene Sicherheitsfragen" geklärt seien.

Doel 3 und Tihange 2 mussten häufiger abgeschaltet werden

Zuvor wurde bekannt, dass es Tausende feine Risse in den Druckbehältern beider Reaktoren gebe. Zwar wies Belgien die Bitte zurück, nur einen Tag später schaltete der Betreiber Electrabel den Reaktor Doel 3 aber tatsächlich wegen "Auffälligkeiten" zeitweise ab — zum wiederholten Mal. Auch 2012, 2013 und 2014 musste die Anlage vom Netz, das Kernkraftwerk Doel ist seit 1974 in Betrieb und der älteste Meiler Belgiens.

Auch das Kraftwerk Tihange machte immer wieder Schlagzeilen mit Zwischenfällen. Zweifel bleiben seither bestehen, dass die Pannen-Reaktoren auch im Notfall sicher seien.

Die Linkspartei forderte den Stopp deutscher Uranlieferungen nach Belgien. Auch ein Rechtsgutachten vom vergangenen Juli empfiehlt einen Lieferstopp. Darin argumentiert die Umweltrechtlerin Cornelia Ziehm, dass Deutschland die Ausfuhrgenehmigungen für die Lingener Uranfabrik zurücknehmen könne. Grundlage sei Paragraf 3 des Atomgesetzes, wonach die Kernelemente nur dann eine Ausfuhrgenehmigung erhalten dürften, wenn sie nicht in einer "die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten Weise" verwendet würden.

Bundesregierung nimmt Ausfuhrgenehmigung für Uran nicht zurück

Doch die Bundesregierung sieht diese Möglichkeit nicht. Zu der aktuellen Frage der Linksfraktion, warum die Bundesregierung von ihrem Recht keinen Gebrauch gemacht und die Genehmigung zurückgenommen habe, verweist die Regierung ebenfalls auf Paragraf 3 des Atomgesetzes. Demnach könnten Ausfuhrgenehmigungen nicht von Sicherheitsfragen abhängig gemacht werden, wenn es sich um Lieferungen an einen genehmigten Betrieb wie das belgische AKW handele. Die im Atomgesetz genannten Voraussetzungen für eine Ausfuhrgenehmigung sollen nur verhindern, dass es durch die "missbräuchliche Verwendung von Kernenergie" zu Gefährdungen kommt.

Wörtlich heißt es in der Antwort: "Bei Ausfuhrgenehmigungen gemäß Paragraf 3 Absatz 3 Nummer 2 Atomgesetz gibt es daher keine rechtliche belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat betreffen, für deren Sicherheit die Behörden des Nachbarstaats verantwortlich sind." Ein Widerruf vorhandener Genehmigungen könne auf dieser Rechtsgrundlage ebenfalls nicht erfolgen, heißt es in dem Schreiben. Im Klartext: Der Bundesregierung sind die Hände gebunden.

Dabei produzierte die Lingener Uranfabrik auch für die anderen Blöcke in Doel Brennelemente. 2015 und 2016 gingen 166 Stück dorthin, mehr als zehn Prozent aller gelieferten Kernelemente aus Lingen. 1279 Stück verkaufte die Firma seit 2015 in Deutschland, nach Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Schweden, Finnland und Spanien.

(jd / qua)
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