Gutachten für Umweltministerium Atomfabriken Gronau und Lingen dürfen stillgelegt werden

Berlin · Die Stilllegung der Atomfabriken in Gronau und Lingen wäre nicht verfassungswidrig. Das geht aus einem Rechtsgutachten für das Bundesumweltministerium hervor, das unserer Redaktion vorliegt.

 Die Reaktorkuppel des Kernkraftwerks Emsland am in Lingen, Niedersachsen. (Archivfoto)

Die Reaktorkuppel des Kernkraftwerks Emsland am in Lingen, Niedersachsen. (Archivfoto)

Foto: dpa, iwa kno gfh

"Ich begrüße die gutachterliche Feststellung, dass eine Beendigung der Urananreicherungsanlage und der Brennelemente-Fertigung rechtssicher möglich ist", sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). "Damit würde verhindert, dass weiterhin Brennelemente aus deutscher Fertigung an grenznahe belgische und französische Atomkraftwerke geliefert werden, deren Sicherheit Sorgen bereitet."

Aus den Atomfabriken in Gronau und Lingen werden unter anderem Brennelemente in die umstrittenen belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel geliefert. Hendricks war in die Kritik geraten, weil sie den Transport der Brennelemente nach Belgien genehmigt hatte. Sie habe wegen des Atomgesetzes und des Europarechts keine andere rechtliche Handhabe, hatte sie argumentiert. Nach Auffassung der Ministerin kann der Brennelemente-Transport nur über eine Stilllegung der Atomfabriken in Gronau und Lingen beendet werden. Gegen den Transport gibt es massive Proteste. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte Hendricks aufgefordert, den Transport zu stoppen.

Bei Jamaika-Koalitionsverhandlungen könnte das Gutachten den Grünen als Grundlage dienen, um die Schließung der Anlagen durchzusetzen. Betreiber der Anlage in Gronau ist die britisch-niederländisch-deutsche Urenco-Gruppe, an der die Konzerne Eon und RWE jeweils ein Sechstel der Anteile halten.

(mar)
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