Arbeitsminister legt Gesetzentwurf vor Recht auf befristete Teilzeit kommt
Berlin · Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Rückkehr in Vollzeit erleichtern.
Teilzeitbeschäftigte sollen ab dem 1. Januar 2019 leichter in Vollzeit zurückkehren können. Der Gesetzentwurf soll laut Arbeitsminister Heil ab heute innerhalb der Regierung abgestimmt werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem Jahr und fünf Jahre lang sein kann. Das Gesetz solle für alle neuen Fälle gelten, betonte Heil - also für alle Teilzeit-Vereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.
Arbeitgeber sollen begründen müssen, falls Rückkehr nicht möglich ist
Wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. "Ich möchte, dass auch jene einen Antrag auf Rückkehr in Vollzeit stellen können, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Teilzeit gegangen sind." Die Arbeitgeber sollen es begründen müssen, falls eine Rückkehr nicht möglich sei, sagte Heil.
Union und SPD hatten bereits in der vergangenen Wahlperiode ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit schaffen wollen. Sie konnten sich aber zum Ärger der SPD nicht auf die Details einigen. Heil verwies auf einen hohen Bedarf für das Gesetz: "Nach einer Erhebung wünschen sich 100.000 Beschäftigte flexiblere Arbeitszeitmodelle, die zu ihrem Leben passen. Bis zu 600.000 Beschäftigte könnten von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen."
Auch Betriebe mit weniger als 15 Arbeitnehmern will Heil dazu bringen, sich zumindest mit den Arbeitszeit-Wünschen ihrer Beschäftigten auseinanderzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht eine "Pflicht zur Erörterung" unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit vor.