Nach Verstoß aus NRW Arbeitsministerin Nahles will Anti-Stress-Gesetz prüfen

Berlin · Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will nach Informationen unserer Redaktion eine Anti-Stress-Verordnung auf Bundesebene prüfen. NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) hatte zuvor gefordert, die Erreichbarkeit von Beschäftigen außerhalb ihrer Dienstzeit gesetzlich einzuschränken.

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Eine Sprecherin des Ministeriums sagte: "Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aktuell den heutigen Wissensstand systematisch auf, um im Dialog mit Wissenschaft und Praxis zu konkreten Handlungsempfehlungen zu kommen. Nach Vorlage dieser Handlungsempfehlungen wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüfen, ob sich daraus hinreichend konkrete Gestaltungsanforderungen ableiten lassen, die in einer Arbeitsschutzverordnung geregelt werden sollten."

Derzeit stehe deswegen eine Entscheidung über eine zusätzliche, eigenständige Anti-Stress-Verordnung noch aus. Der momentane Wissensstand vor allem zu "Ursachen und Wechselwirkungen" reiche aber noch nicht aus, "um daraus Handlungsanforderungen an die Arbeitgeber abzuleiten, die den Ansprüchen an Rechtssicherheit und Durchsetzungsmöglichkeiten gerecht werden", hieß es weiter aus dem Ministerium.

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Foto: Shutterstock/ ollyy

Allerdings sei bereits eine Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz vorgenommen worden, dass psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. "Jeder Arbeitgeber ist beim psychischen Arbeitsschutz in der Pflicht und darf psychische Belastungen nicht anders behandeln als physische Belastungen", sagte die Sprecherin.

Im Gespräch mit unserer Redaktion hatte Guntram Schneider gesagt, man könne die Erreichbarkeit "nicht wie die spanische Inquisition grundsätzlich verdammen". Es brauche aber "ein Gesetz, wonach zu bestimmten Zeiten der Arbeitgeber seine Angestellten nicht mehr kontaktieren darf". Wie das im Einzelnen auszusehen habe, müsse auf betrieblicher Ebene geregelt werden, so Schneider.

(jd)
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