Anlasslose Überwachung Amnesty klagt gegen Befugnisse des Bundesnachrichtendiensts

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International will mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die anlasslose Überwachung internationaler Kommunikationsströme durch den Bundesnachrichtendienst stoppen.

 Schon im Oktober protestierten Vertreter von Amnesty International, Digitale Gesellschaft, DJV, Reporter ohne Grenzen und des Deutschen Anwaltvereins gegen das Gesetz.

Schon im Oktober protestierten Vertreter von Amnesty International, Digitale Gesellschaft, DJV, Reporter ohne Grenzen und des Deutschen Anwaltvereins gegen das Gesetz.

Foto: dpa, kdg cul

Die Verfassungsbeschwerde zielt gegen das sogenannte G10-Gesetz, das die Überwachung internationaler Telefonate, E-Mails oder Chats auch ohne konkrete Verdachtsmomente erlaubt, wie Amnesty am Dienstag in Berlin mitteilte.

Die Kläger sehen durch die Überwachungspraxis unter anderem das Menschenrecht auf Privatsphäre verletzt. Amnesty fordert deshalb, dass Überwachung "nur zielgerichtet aufgrund eines Verdachts erfolgen darf", verhältnismäßig sein müsse durch eine unabhängige Instanz zu kontrollieren sei. "Wer Angst hat, überwacht zu werden, sagt weniger frei seine Meinung", erklärte die Amnesty-Vertreterin Andrea Berg.

Der Rechtsgelehrte und Verfasser der Klageschrift, Matthias Bäcker, kritisierte vor allem die sogenannte strategische Telekommunikationsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst. Der Geheimdienst filtert dabei etwa mit Blick auf international agierende Extremisten die aus Deutschland heraus- oder hineingehenden Datenströme mit bestimmten Suchbegriffen.

Laut der Bundestagsdrucksache 17/12773 wurden im Jahr 2011 mit rund 1500 Suchbegriffen allein zum Bereich "Internationaler Terrorismus" knapp 330.000 Telekommunikationsvorgänge, also zumeist Telefonate und E-Mails, vom Ausland oder dorthin gehend herausgefiltert. Davon waren demnach 136 für den Geheimdienst relevant.

(bur/AFP)
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