Volksverhetzung bei Twitter? Beatrix von Storch und Alice Weidel droht Ermittlungsverfahren

Köln · Nach der Sperrung eines Tweets der AfD-Politikerin Beatrix von Storch sind gegen sie und die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel zahlreiche Anzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft die Vorwürfe. Parteichef Alexander Gauland schimpft indessen über "Zensur" und "Stasi-Methoden".

 Alice Weidel und Beatrix von Storch während des AfD-Parteitags im Mai 2017 in Köln.

Alice Weidel und Beatrix von Storch während des AfD-Parteitags im Mai 2017 in Köln.

Foto: dpa, ve kno

Von Storch hatte sich bei Twitter darüber aufgeregt, dass die Kölner Polizei ihre Grüße und Informationen zum Silvesterabend nicht nur auf Deutsch, Französisch und Englisch, sondern auch auf Arabisch veröffentlicht hatte. Sie schrieb: "Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?" Twitter sperrte ihren Account daraufhin für zwölf Stunden mit Verweis auf einen "Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte".

Wegen des Tweets wurde die AfD-Politikerin zigfach wegen möglicher Volksverhetzung angezeigt - die Kölner Staatsanwaltschaft schätzt die Strafanzeigen auf mehrere Hundert. Aus dem ganzen Bundesgebiet seien Anrufe von Behörden eingegangen, um das Aktenzeichen zu erfragen, unter dem die Anzeigen gesammelt werden, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Auf eine genaue Zahl wollte er sich nicht festlegen. Erst einmal müsse man sich einen Überblick verschaffen. Auch die Kölner Polizei hatte Anzeige erstattet.

Nächster Schritt: Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft prüft zudem mehrere Anzeigen gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel. Sie habe per Twitter auf die Löschung des Storch-Tweets reagiert, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt dem Sender "Reuters TV". "Auch das sehen verschiedene private Dritte als Volksverhetzung an", sagte er. Der Staatsanwaltschaft Köln sei dies in einem zweiten Vorgang vorgelegt worden, um zu prüfen, was weiter zu tun sei.

Ob ein Anfangsverdacht der Volksverhetzung in beiden Fällen vorliege, sei aber noch zu prüfen. Der nächste mögliche Schritt wäre ein Ermittlungsverfahren. Allerdings müsste dafür erst die Immunität der Abgeordneten aufgehoben werden, erklärte Willuhn. Die Kölner Polizei zeigte sich überrascht, dass ihr Tweet so hohe Wellen geschlagen hatte. Auch Silvester 2016 habe man Neujahrsgrüße unter anderem auf Arabisch übermittelt, sagte eine Sprecherin. Dass die Behörde selbst Anzeige erstatte, habe der Staatsschutz beim Landeskriminalamt entschieden.

Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland sieht indes die Meinungsfreiheit in Gefahr. Mit Blick auf das neue Gesetz des Bundesjustizmisters gegen Hassreden im Internet sagte er: "Das Zensurgesetz von Heiko Maas zeigt schon am ersten Tag des neuen Jahres seine freiheitsbeschneidende Wirkung. Diese Stasi-Methoden erinnern mich an die DDR." Der Parteichef ist selbst nicht auf Facebook und Twitter aktiv. Er rief jedoch alle Nutzer sozialer Medien auf, von Storchs gelöschten Kommentar "immer und immer wieder zu veröffentlichen". Der zweite AfD-Vorsitzende, Jörg Meuthen, sagte der "Stuttgarter Zeitung" und den "Stuttgarter Nachrichten" über von Storchs Tweet: "Das ist kein Hass-Post. Das ist natürlich eine sehr kräftige Sprache, aber die Aussage ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt."

Das seit dem 1. Januar geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz verlangt von Diensten wie Facebook, Twitter oder YouTube, klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. In weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Den Betreibern der sozialen Netzwerke drohen empfindliche Geldstrafen.

(dpa)
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