Frauke Petry AfD-Chefin will aus Grundrecht auf Asyl ein "Gnadenrecht" machen

Berlin · Das Grundrecht auf Asyl ist im deutschen Grundgesetz verankert. Das will Frauke Petry ändern. Sie will es zu einem "Gnadenrecht" auf Asyl reduzieren.

AfD-Frau Frauke Petry – jung, weiblich, populistisch
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Foto: dpa, spf pil tmk

Es gebe keine Verpflichtung, dass Deutschland am Ende doppelt so viele Asylbewerber aufnehmen müsse wie alle anderen EU-Staaten zusammen, sagte Petry in einem "Zeit"-Streitgespräch mit der Fraktionsvorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt. "Wir sind dafür, dass das Asylrecht nach Artikel 16a (des Grundgesetzes) geändert wird und dass es in ein Gnadenrecht des Staates umgewandelt werden muss", fügte sie hinzu.

Göring-Eckardt sagte, Abschottung sei der falsche Weg. Es sei besser, "Mut zu haben, diese vielfältige Gesellschaft zu gestalten". Dazu gehörten auch Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit. Petry hielt dagegen: "Es gehört eben nicht jeder dazu, der irgendwie hergekommen ist." Als Folge der Zuwanderung hätten Schwule und Lesben in Berlin Angst, wegen ihrer sexuellen Orientierung attackiert zu werden.

Die AfD hatte sich in ihrem 2016 verabschiedeten Grundsatzprogramm dafür ausgesprochen, das individuelle Grundrecht auf Asyl "durch die grundgesetzliche Gewährleistung eines Asylgesetzes" zu ersetzen. Sie warnte vor einer "rasanten, unaufhaltsamen Besiedelung Europas, insbesondere Deutschlands, durch Menschen aus anderen Kulturen und Weltteilen".

(rent/dpa)
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