Antworten zur Abstimmung im Bundestag Die Ehe für alle gilt frühestens ab Herbst

Berlin/Düsseldorf · Die Ehe für alle ist beschlossene Sache. 393 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf der SPD, den der Bundesrat bereits verabschiedet hatte. Doch nun geht es an die Umsetzung. Natürlich tritt das Gesetz nicht sofort in Kraft.

Abstimmung: Bundestag entscheidet über Ehe für alle
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Bundestag stimmt über Ehe für alle ab

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Foto: rtr, FAB/CDC/MAT

Von Romantik keine Spur im Bürgerlichen Gesetzbuch. "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen", heißt es nüchtern in Paragraf 1353. Doch für viele gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland, die bisher nicht heiraten durften, werden die genauen Regelungen jetzt interessant.

  • Was soll sich ändern?

Das Gesetz soll die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen — mit allen Rechten und Pflichten. Seit 2001 konnten Homosexuelle hierzulande nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft amtlich besiegeln lassen, eine Art "Ehe light". Unterschiede zur Ehe, etwa im Erb- und Steuerrecht, wurden über die Jahre nach und nach beseitigt — oft erst nach Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Zuletzt blieb als größte Benachteiligung, dass Lebenspartner nicht gemeinsam Kinder adoptieren dürfen.

  1. Warum soll die Ehe Homosexuellen offen stehen?

Dass die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren verwehrt wurde, sei "eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität", heißt es in dem seit langem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates, über den die Bundestagsabgeordneten am Freitagmorgen abstimmten. "Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses" gebe es keine haltbaren Gründe für ein Festhalten am Status quo.

  1. Werden aus Lebenspartnern dann automatisch Eheleute?

Nein. Die Umwandlung erfolgt nur auf Wunsch. Beide Partner müssen auf dem Standesamt "gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit" erklären, künftig eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.

  1. Werden auch künftig noch Lebenspartnerschaften eingetragen?

Nein. In Artikel 3 des Gesetzes heißt es: "Lebenspartnerschaften können ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht mehr begründet werden."

  1. Wann können die ersten schwulen oder lesbischen Paare heiraten?

Frühestens im Herbst. Das Gesetz tritt erst drei Monate nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

  1. Kann das Ganze noch scheitern?

Es gibt tatsächlich rechtliche Risiken. Konservative Unionspolitiker erwägen daher, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Sie argumentieren, mit der vom Grundgesetz besonders geschützten Ehe sei nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau gemeint. So habe es auch das Verfassungsgericht in der Vergangenheit stets gesehen. Die Befürworter des Gesetzes kontern, der Ehebegriff sei im Grundgesetz nicht abschließend definiert.

Dem Gesetzgeber stehe es deshalb frei, ihn zu erweitern. Der Wortlaut der Verfassung hilft tatsächlich kaum weiter: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung", heißt es in Artikel 6, Absatz 1.

(heif/dpa)
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