Statistik korrigiert 75 Menschen seit 1990 von Rechtsradikalen ermordet

Berlin · Die Bundesregierung hat ihre Angaben zu den Todesopfern rechtsradikaler Gewalttaten in Deutschland nach oben korrigiert: Demnach wurden seit 1990 insgesamt 75 Menschen bei 69 Mordanschlägen durch Rechtsradikale getötet.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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Das geht aus einer am Montag bekannt gewordenen Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor. Die Grünen und die SPD halten es allerdings weiterhin für nötig, die Untersuchungsmethode zu verbessern.

Hintergrund der Neuzählung ist die Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe NSU, deren wahrer Hintergrund jahrelang unentdeckt geblieben war. In der Folge wurden Altfälle noch einmal auf einen rechtsextremen Hintergrund hin geprüft.

250 Menschen gedenken an die NSU-Opfer
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Dem Bericht des Bundesinnenministeriums zufolge fand das Bundeskriminalamt (BKA) in Zusammenarbeit mit den meisten Landeskriminalämtern unter den hunderten nun untersuchten Fällen fünfzehn weitere Morde, die auf einen rechtsextremen Hintergrund schließen ließen. Hinzu kamen zwei neuere Fälle, so dass die offizielle Statistik nun 17 zusätzliche Todesopfer rechtsextremer Gewalt enthält. Darüber hatte am Montag zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

Trotz der Korrektur nach oben werden auch die neuen Zahlen insbesondere von den Grünen weiter in Zweifel gezogen. Sie halten die zugrunde liegende Methode für fraglich und verweisen auf das Vorgehen des Landes Brandenburg, wo allein neun der zusätzlich als rechtsradikal gewerteten Morde registriert wurden. Anders als die anderen Länder hatte Brandenburg auch die Zivilgesellschaft und Opferverbände in die Überprüfung der Fälle einbezogen.

Bilder aus der ZDF-Doku "NSU privat"
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Foto: ZDF

Die Grünen kritisierten nun, dass das BKA dies nicht tut. "Der Bund hat die durch ihn koordinierte Altfallprüfung sehenden Auges an die Wand gefahren", sagte die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar der "SZ". Sie monierte die Einengung der Überprüfung auf einen rechtsextremistischen oder rechtsterroristischen Hintergrund. Durch eine solche Definition würden Täter ausgeschlossen, die zwar aus rassistischer oder rechtsradikaler Gesinnung Gewalttaten begingen, nicht die Abschaffung der Verfassung zum Ziel hatten.

Lob für das Vorgehen Brandenburgs äußerte auch SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel. Die Entdeckung bislang verborgener rechtsextremistischer Mordtaten dort sei "das Ergebnis davon, dass man sehr genau hingeschaut hat", sagte er am Montag in Berlin. Dass die rot-rote Landesregierung in Potsdam auch den Blick von außen einbezogen habe, sei "beispielgebend". Schäfer-Gümbel schloss daher nicht aus, "dass es eine weitere Überprüfung gibt".

Beate Zschäpe und ihre Outfits vor Gericht
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Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums äußerte sich zurückhaltend. In Brandenburg seien andere Kriterien als bei der ursprünglichen Erfassung angewandt worden. Dieses Vorgehen müsse sicher "sehr sorgfältig" ausgewertet werden. In Medienberichten wird die offizielle Zahl rechtsextremer Mordopfer immer wieder in Frage gestellt; andere Zählungen kommen auf weit höhere Opferzahlen.

(AFP)
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