404 Ja-Stimmen Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

Berlin · Wie erwartet hat der Bundestag am Freitag das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Für die von der Koalition eingebrachte Neuregelung votierten in namentlicher Abstimmung 404 Abgeordnete.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Es gab 148 Gegenstimmen vorwiegend von Linksfraktion und Grünen sowie sieben Enthaltungen. Das neue Gesetz sieht unter Auflagen Speicherfristen für Telekommunikationsdaten vor, um diese für Ermittlungen bei schweren Straftaten nutzen zu können.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte zuvor die geplante Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung verteidigt. Es handele sich zwar um einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, aber in verhältnismäßigem Maße, sagte Maas am Freitag bei der abschließenden Beratung der Gesetzespläne im Bundestag. Im Gegensatz zu der früheren Regelung würden nun weniger Daten gespeichert, sie würden kürzer aufbewahrt, und es gebe hohe Hürden für den Zugriff. "Damit werden wir der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht", sagte der Minister.

Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zehn Wochen aufbewahren, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden.

Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 ein Gesetz, das dies regelt. Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Die EU-Richtlinie schrieb allen Staaten vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten EU-weit Verbindungsdaten zu Telefonaten oder E-Mails zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern mussten.

Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie jedoch vollständig und argumentierte, die Regelung verstoße gegen Grundrechte. Ob es neue Vorgaben auf EU-Ebene geben wird, ist offen. Die EU-Staaten können eigene Gesetze erlassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 verworfen.
Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Nun gibt es ein neues Gesetz.

(AFP)
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