Von Asylgesetz bis Berichterstattung 22 Fragen und Antworten zur Flüchtlingsdebatte

Düsseldorf · Wer bestimmt eigentlich die Asylpolitik in Deutschland? Und warum berichtet unsere Redaktion so, wie sie berichtet? Wir erklären das und geben Auskunft – auch über uns selbst.

Flüchtlinge: Das sagen die NRW-Bürgermeister
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Flüchtlinge: NRW-Bürgermeister zur Lage in ihrer Stadt

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Foto: dpa, fg nic

Wer bestimmt eigentlich die Asylpolitik in Deutschland? Und warum berichtet unsere Redaktion so, wie sie berichtet? Wir erklären das und geben Auskunft — auch über uns selbst.

Seit Monaten dominiert die Flüchtlingskrise die Nachrichten, auch die der Rheinischen Post. Zugleich wird das Thema komplizierter. Zwangsläufig bleiben Fragen offen; wichtige Antworten drohen im täglichen Nachrichtenstrom unterzugehen. Unsere Redaktion hat solche Fragen gesammelt — ganz fundamentale, sozusagen das "Grundwissen Flüchtlingskrise", aber auch solche, die unsere Berichterstattung betreffen. Viele Fragen stammen direkt oder indirekt aus Leserzuschriften oder Anrufen. Antworten von Matthias Beermann, Kirsten Bialdiga, Detlev Hüwel, Philipp Jacobs, Martin Kessler, Rainer Leurs, Gregor Mayntz, Eva Quadbeck, Horst Thoren, Frank Vollmer und Stefan Weigel.

Warum ist immer nur von der Bundeskanzlerin die Rede? Wer trifft die Entscheidungen?

Nach der Verfassung bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik, also auch der Flüchtlingspolitik. Die Entscheidung, die in Ungarn festsitzenden Flüchtlinge über Österreich einreisen zu lassen, hat sie tatsächlich als ihre Entscheidung getroffen. Alle innenpolitischen Maßnahmen zur Versorgung, Steuerung und Begrenzung des Flüchtlingszustroms fallen zwischen den Parteichefs der großen Koalition. Die Grundsatzentscheidungen müssen dann in der Koalition (Bundestag) und mit den Ländern beraten werden (Bundesrat).

Warum wird das Volk nicht zur Flüchtlingskrise befragt?

Die Bundesrepublik ist eine repräsentative Demokratie: Gesetze machen die vom Volk gewählten Parlamente, nicht das Volk direkt. Volksentscheide auf Bundesebene sieht das Grundgesetz nur für eine Neugliederung der Bundesländer vor. Dahinter stehen das Misstrauen der Verfassungsväter und -mütter gegen Stimmungsschwankungen im Volk und ihre Bedenken, komplexe Fragen per Kreuz auf einem Stimmzettel beantworten zu lassen. Die Regelung könnte per Zweidrittelmehrheit geändert werden; die ist aber nicht in Sicht.

Geben die Umfragen tatsächlich die Stimmung im Volk wieder?

Davon kann man ausgehen — zumindest wenn es sich um repräsentative Umfragen handelt. Die großen Umfrageinstitute versuchen durch eine Reihe von Verfahren sicherzustellen, dass die Stichprobe in etwa der Zusammensetzung der Gesellschaft entspricht. Die meist durch Telefoninterviews gewonnenen Daten etwa zur Wahlabsicht werden dann meist "gewichtet", also mit älteren Werten verrechnet, um zum Beispiel abzubilden, dass langfristige Überzeugungen in der Wahlkabine doch oft wichtiger sind als Stimmungen. Alle Umfragewerte sind aber mit einer Fehlertoleranz behaftet — bei 40 Prozent für eine Partei beträgt die Unsicherheit plus/minus drei Prozentpunkte.

Asylgesetz, Dublin, Genfer Konvention — was gilt für wen?

Asyl ist ein Grundrecht, das Menschen gewährt wird, die vor Verfolgung oder ernster Gefahr in ihren Heimatländern fliehen. Das Asylrecht wird auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt. Die GFK legt fest, wer ein Flüchtling ist und welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte er erhalten sollte. Aber sie bestimmt auch die Pflichten, die ein Flüchtling gegenüber dem Gastland hat. Im Dublin-Verfahren wird festgestellt, welches Land für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Laut Dublin ist es jener EU-Staat, in den der Asylsuchende zuerst eingereist ist. Dorthin muss der Flüchtling theoretisch zurückgeschickt werden. Die Rückführung funktioniert aber nicht wie gedacht, weshalb 2016 eine Reform des Dublin-Systems ansteht.

Bricht die Regierung fortwährend die Verfassung, indem sie Flüchtlinge massenhaft ins Land lässt?

Genau das prüft derzeit der Verfassungsrechtler Udo di Fabio im Auftrag der bayerischen Landesregierung. Er verweist darauf, dass ein Staat, der die Hoheit über sein Staatsgebiet aufgibt, aufhört, ein Staat zu sein. Gleichzeitig gibt die Präambel des Grundgesetzes als Richtschnur für alle folgenden Bestimmungen an, das deutsche Volk sei "von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". Damit und mit den konkreten Artikeln wird die Integration in ein Europa ohne Binnengrenzen vorgezeichnet. Welche Konsequenzen eine Regierung daraus ziehen muss, dass europäische Verabredungen nicht mehr funktionieren, steht nicht in der Verfassung. Jedenfalls wäre es ein klarer Verfassungsbruch, wenn die Regierung keine Flüchtlinge mehr ins Land ließe.

Könnte Deutschland juristisch Flüchtlinge an der österreichischen Grenze zurückschicken?

Das scheint theoretisch mit Paragraf 18 des Asylverfahrensgesetzes möglich — danach kann dem die Einreise verweigert werden, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Das kann ein Polizist aber nicht mal eben auf der Straße entscheiden, zumal jedem Flüchtling auch der Rechtsweg gegen eine solche Entscheidung eröffnet werden muss. Die Zuständigkeit geht nämlich sofort von der Polizei auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über. Es müssten an der Grenze bauliche Vorkehrungen zur Unterbringung, Versorgung, Fallbearbeitung, Anhörung usw. wie in Flughäfen geschaffen werden, um von dort aus das Zurückschicken rechtsstaatlich zu organisieren. Die nun geplanten Registrierzentren sollen diese Aufgabe erfüllen.

Staatsrechtler sagen, man könne die Asylzahlen begrenzen, die Kanzlerin sagt Nein. Was ist richtig?

Die Staatsrechtler sind sich nicht einig, und auch das Verfassungsgericht hat uneinheitliche Signale gesendet. Jedenfalls kann das Grundrecht auf Asyl nur mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat um weitere Einschränkungen ergänzt werden. Die meisten Flüchtlinge kommen jedoch nicht über das Asylrecht, sondern auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention, und diese sieht ausdrücklich keine Obergrenzen vor.

Müsste die Bundesregierung nicht den Kommunen die gesamten Kosten für Unterbringung und Betreuung ersetzen?

Für die meisten Bestimmungen legt der Bund die Regeln fest und lässt sie von Ländern und Kommunen umsetzen. Dafür stehen den Ländern und Kommunen eigene Einnahmequellen und Anteile am Mehrwertsteueraufkommen zu. Die finanzielle Zusammenarbeit von Bund und Kommunen an den Ländern vorbei ist verboten. Für die Aufsicht über die Kommunen sind die Länder zuständig; die Ausführungsbestimmungen unterscheiden sich — mit der Folge, dass den Kommunen mal mehr, mal weniger Kosten entstehen oder erstattet werden, ohne dass der Bund darauf einwirken kann.

Warum geht man in den Prognosen immer von Zahlen aus, die längst überholt sind — 800.000 Flüchtlinge in diesem Jahr zum Beispiel?

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat angekündigt, dass es keine neue Prognose für dieses Jahr geben wird, da jede neue Vorhersage von Schleusern als Einladung interpretiert werden könne. Die Behörden, darunter das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bleiben deshalb im Moment bei der einzigen offiziellen Schätzung.

Kann der Königsteiner Schlüssel zur Verteilung der Flüchtlinge flexibler gehandhabt werden?

Nach welchem Schlüssel die Flüchtlinge auf die Länder verteilt werden, ist eine politische Entscheidung zwischen Bund und Ländern. Der Königsteiner Schlüssel ist ein von allen akzeptiertes und als gerecht empfundenes Verfahren. Der Anteil, den ein Land tragen muss, setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Zahl der Einwohner zusammen. Selbstverständlich könnte man sich auch auf ein anderes Verfahren einigen, dafür gibt es zurzeit aber keine politischen Mehrheiten.

Wann dürfen Asylbewerber arbeiten?

Solange sie sich in der Erstaufnahme-Einrichtung (EAE) des Landes befinden, dürfen sie keine Arbeit annehmen. Allerdings gilt das nur für maximal sechs Monate. Verlassen die Flüchtlinge, was der Regelfall ist, während des Asylverfahrens die EAE und ziehen in die ihnen zugewiesene Kommune um, können sie, drei Monate nachdem sie ihren Asylantrag gestellt haben, eine Arbeit aufnehmen. Voraussetzung: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss zustimmen oder es muss klar sein, dass die Beschäftigung ohne Zustimmung der BA zulässig ist.

Warum bekommen die Syrien-Flüchtlinge nicht eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer des Bürgerkriegs — mit Rückkehr-Verpflichtung nach einem Friedensschluss?

So etwas sieht das Asylrecht nicht vor. Denn eine Asylantragstellung kann Schutzsuchenden nicht verweigert werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière will die Anträge syrischer Flüchtlinge künftig jedoch wieder einzeln prüfen lassen und ihnen dann gegebenenfalls den sogenannten subsidiären (unterstützenden) Schutz zugestehen. Mit diesem Status erhalten Flüchtlinge zunächst nur eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr, die aber verlängert werden kann.

Haben auch die Syrer, die sich aus den türkischen Lagern auf den Weg gemacht haben, einen Anspruch auf Asyl, oder nur die, die direkt aus dem Bürgerkrieg kommen?

Das Asylgesetz und das Europarecht sehen die Möglichkeit vor, einen Asylantrag wegen einer anderweitigen Sicherheit in sicheren Drittstaaten abzulehnen. Dies gilt, wenn offensichtlich ist, dass der Ausländer bereits in einem Drittstaat vor politischer Verfolgung sicher gewesen ist und die Rückführung in diesen anderen Staat möglich ist. Es genügt also nicht, wenn ein Nachbarland Syrer nur als "Gäste" betrachtet oder diese lediglich duldet. Voraussetzung ist vielmehr ein gefestigter Status, etwa die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus oder die Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Warum hat sich die humanitäre Situation in den Flüchtlingslagern rund um Syrien 2015 so drastisch verschlechtert?

Weil den Hilfsorganisationen das Geld ausgegangen ist. So musste das Welternährungsprogramm die Lebensmittelrationen in den Lagern halbieren. Als Folge waren die meisten der mehr als vier Millionen Syrien-Flüchtlinge, die in den Lagern im Libanon und Jordanien Zuflucht gesucht haben, gezwungen, ihre letzten Ersparnisse aufzubrauchen. 70 Prozent der Syrer im Libanon und 86 Prozent der Flüchtlinge in Jordanien leben nach UN-Angaben mittlerweile in bitterer Armut. Bisher steht den Helfern erst 50 Prozent des Geldes zur Verfügung, das nötig wäre, um die Flüchtlinge sicher über den Winter zu bringen.

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, in der EU eine Verteilung festzusetzen? Welcher Mehrheiten bedarf es?

Die Entscheidung, 160.000 Flüchtlinge nach Leistungsfähigkeit der Länder in der EU zu verteilen, fiel beim Rat der Innenminister mit einfacher Mehrheit. In der Praxis wird die Entscheidung nur schleppend umgesetzt. In der EU werden seit Jahren wichtige Entscheidungen zunehmend auf die Ebene der Staats- und Regierungschefs verlagert. Dort herrscht das Einstimmigkeitsprinzip. Deutschland kann für seine Position, Flüchtlingskontingente mit einem gerechten Verteilschlüssel zu schaffen, immer nur werben. Wenn 2016 die Finanzen der EU für die nächsten fünf Jahre neu aufgestellt werden, gibt es noch das Druckmittel Geld: Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen, werden mit Kürzungen rechnen müssen.

Was schreiben die Medien und was schreiben sie nicht? Wie werden Themen ausgewählt?

Die Themenauswahl in der Flüchtlingspolitik erfolgt wie sonst auch strikt nach journalistischen Kriterien: Was ist neu? Was ist besonders, das heißt abweichend von bekannten Tatsachen? Wie stark betreffen Nachrichten die Bürger und somit unsere Leser? Darunter fällt beispielsweise die schiere Zahl der Flüchtlinge, die zu uns kommen. Natürlich auch, wie sie einreisen, ob legal oder illegal. Schließlich berichten wir über die Anstrengungen, die große Zahl von Flüchtlingen unterzubringen und zu versorgen. Wir berichten aber auch über Angriffe auf Flüchtlingsheime und Streit der Flüchtlinge untereinander. Wenn Asylbewerber grob gegen unsere gesetzlichen Regeln und Werte verstoßen, ist das für uns ebenfalls ein wichtiges Thema. Insgesamt geht es in unserer Arbeit um Neuigkeiten und Relevanz. Wenn Nachrichten diese Kriterien erfüllen, bringen wir sie. Da wird nichts unterschlagen, was wichtig wäre.

Warum hat die Rheinische Post nicht schon im Frühjahr über die laxe deutsche Abschiebepraxis berichtet?

Die Rheinische Post informiert ihre Leser seit Jahren über die Abschiebungsdebatte, wie sich durch eine Online-Recherche schnell belegen lässt. Das gilt sowohl für RP Online als auch für die gedruckte Zeitung. Im April berichtete die RP über einen Brief an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, in dem 15 Oberbürgermeister und Landräte aus dem Ruhrgebiet schnellere Abschiebungen forderten; im Mai über einen Proteststurm in Krefeld, nachdem trotz Kirchenasyls ein Türke nach Istanbul abgeschoben worden war, der seit 30 Jahren in Deutschland gelebt hatte.

Warum wird groß über den Galgen bei Pegida berichtet, aber nur klein über die Guillotine bei der Kundgebung gegen TTIP?

Wenn mit Galgen oder Guillotine gedroht wird, sind die Grenzen der Meinungsfreiheit weit überschritten. Die Justiz muss bei solchen Morddrohungen tätig werden. In seiner öffentlichen Wirkung ist der Pegida-Galgen bedrohlicher, weil er vor dem Hintergrund von brennenden Flüchtlingsheimen und Angriffen auf Flüchtlingshelfer und Politiker zu sehen ist.

Warum gleichen sich die Meldungen in den Zeitungen oft wie ein Ei dem anderen?

Die übergroße Anzahl der Medien verfährt nach den gleichen journalistischen Kriterien. Deshalb sind einzelne wichtige Ereignisse oft in allen Medien zu finden. Viele Nachrichten beziehen wir überdies von Nachrichtenagenturen. Wenn wir diese übernehmen, gleichen sich die Nachrichten, wenn auch andere Medien so verfahren. Die Rheinische Post nutzt die Agenturen als eine von vielen Quellen. Unsere Redakteure und Reporter recherchieren aber auch eigene Beiträge. Unsere crossmediale Redaktion versorgt Print und Online, also die Zeitung und das Internet, mit selbst recherchierten Beiträgen. Das macht uns unverwechselbar.

Warum hat RP Online die Kommentarfunktion unter Flüchtlingsthemen abgeschaltet?

Auf RP Online haben wir die Kommentarfunktion bei Berichten über die Flüchtlingskrise geschlossen. Immer wieder fragen uns Leser, was das soll. Ob wir Angst vor der Wahrheit haben, ob uns die Bundesregierung dazu zwingt und ob das nicht Zensur ist. Redaktionsleiter Rainer Leurs begründet die Entscheidung ausführlich im Redaktions-Blog.

Bezahlt die Rheinische Post Experten Honorar für ihre Statements?

Für Expertenaussagen zahlen wir grundsätzlich kein Honorar. Meinung darf nicht käuflich sein.

Warum sind Polizei und Medien so zurückhaltend mit der Nationalität von Straftätern?

Für Journalisten gibt es in Deutschland eine Art Grundgesetz: den Pressekodex des Deutschen Presserats. Darin heißt es etwas sperrig: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden." Und weiter: "In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht." Soll heißen: Bei illegalen Autorennen spielt es meist keine Rolle, aus welchem Kulturkreis die Halbstarken stammen; wenn sich in Duisburg verfeindete Großfamilien Straßenschlägereien liefern, aber schon. So hält es auch die Polizei bei Pressemitteilungen.

Liebe Leserinnen und Leser,
Ihre Meinung zu RP Online ist uns wichtig. Anders als sonst bei uns üblich gibt es allerdings an dieser Stelle keine Möglichkeit, Kommentare zu hinterlassen. Zu unserer Berichterstattung über die Flüchtlingskrise haben wir zuletzt derart viele beleidigende und zum Teil aggressive Einsendungen bekommen, dass eine konstruktive Diskussion kaum noch möglich ist. Wir haben die Kommentar-Funktion bei diesen Themen daher vorübergehend abgeschaltet. Selbstverständlich können Sie uns trotzdem Ihre Meinung sagen — per Facebook oder per E-Mail.

(RP)
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