Düsseldorf Fast 400.000 Familien erhalten Betreuungsgeld

Düsseldorf · Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Zukunft der umstrittenen Leistung.

2012: Das sagen unsere Leser zum Betreuungsgeld
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Foto: dpa, Jörg Carstensen

Immer mehr Eltern nehmen das umstrittene Betreuungsgeld in Anspruch: Im vierten Quartal des Vorjahres bezogen bundesweit 386 483 Familien die Unterstützung. Das geht aus einer Erhebung des Statistischen Bundesamts hervor. Im dritten Quartal 2014 bekamen einer früheren Erhebung zufolge rund 318 000 Eltern die Leistung. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) geht dennoch davon aus, dass das Betreuungsgeld in diesem Jahr abermals weniger in Anspruch genommen wird als vorgesehen. Ihr Haus habe bereits im vergangenen Jahr die zur Verfügung stehende Summe um 100 Millionen Euro gesenkt.

Betreuungsgeld können Eltern seit August 2013 beantragen, wenn sie ihr Kind unter drei Jahren nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter geben. Die Prämie war von der im Freistaat regierenden CSU durchgesetzt worden. Seit dem 1. August 2014 erhalten Eltern 150 Euro pro Monat und Kind, davor waren es 100 Euro gewesen.

Der neuesten Statistik zufolge beziehen vor allem Mütter die Leistung: 94,7 Prozent waren es zwischen September und Dezember. Die meisten männlichen Bezieher lebten demnach in Bremen und Berlin (je 9,1), in Bayern waren es mit 3,1 Prozent am wenigsten. Die meisten Leistungsbezieher gibt es in den drei einwohnerstärksten Bundesländern Bayern (85 683), Nordrhein-Westfalen (85 326) und Baden-Württemberg (76 721), die wenigsten in den kleinen Ländern Bremen (2049), Mecklenburg-Vorpommern (1557) und Sachsen-Anhalt (1339).

Die Leistung ist bis heute umstritten. Gegner bezeichnen die Unterstützung als "Herdprämie", mit der Mütter aus konservativer Überzeugung von der Rückkehr ins Arbeitsleben abgehalten werden sollen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will deshalb morgen klären, ob die Familienleistung Bestand haben kann. Klage erhoben hatte vor zwei Jahren Hamburg, dessen Regierung das Betreuungsgeld aus politischen Gründen ablehnt. "Das Betreuungsgeld zementiert ein überholtes Familienbild", sagte Familiensenator Detlef Scheele (SPD) bereits im Jahr 2012. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Ersten Senat geht es unter anderem um die Frage, ob der Bund überhaupt für ein solches Gesetz zuständig sei. Das Grundgesetz akzeptiere bewusst unterschiedliche, regional verankerte Wertvorstellungen, argumentiert der Stadtstaat.

Schwesig, die das Betreuungsgeld ebenfalls kritisch sieht, betonte: "Unabhängig davon, wie man zum Betreuungsgeld steht, müssen wir ein Interesse haben, dass wir bundesweit weiter Gesetze für Familien auf den Weg bringen können."

(RP)
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