Arbeitsmarkt Der Mindestlohn steigt mindestens auf 8,77 Euro

Berlin · Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 auf mindestens 8,77 Euro pro Stunde angehoben. Das ergibt sich aus den Vorgaben des Mindestlohngesetzes für die Kommission, die heute ihre Empfehlung für die Anhebung bekannt geben wird.

Das unabhängige Gremium soll sich im Regelfall an der Tarifentwicklung orientieren. Umstritten ist der zu betrachtende Zeitraum. Legt die Kommission nur den Zeitraum zwischen Januar 2015 und Juni 2016 zugrunde, stiegen die Tariflöhne laut Statistischem Bundesamt um durchschnittlich 3,2 Prozent. Der neue Mindestlohn läge dann bei 8,77 Euro. Berücksichtigt die Kommission aber auch, dass die Metalltariflöhne am 1. Juli 2016 nochmals zunehmen und andere Kriterien, könnte der Mindestlohn auch deutlicher auf bis zu 8,90 Euro steigen.

Die Kommission besteht aus je drei stimmberechtigten Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. In Pattsituationen entscheidet der Vorsitzende Jan Zilius. Die zwei wissenschaftlichen Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

Dank guter Konjunktur hat der Mindestlohn bisher wenig Jobverluste verursacht. "Deutschland ist mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro bisher gut ausgekommen", sagte Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Und weiter: "Die meisten Unternehmen werden die Erhöhung des Mindestlohns auf 8,80 Euro oder 8,90 Euro verkraften können, ohne dass viele Arbeitsplätze verloren gehen." Die Einhaltung müsse aber besser kontrolliert werden. "Enorm viele Arbeitnehmer erhalten trotz Mindestlohns deutlich weniger. Die Politik sollte ihre Priorität auf die Umsetzung legen, auch wenn dies politisch schwieriger ist", so Fratzscher.

(mar)
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