Schwerin Der Bombenbastler aus dem Plattenbau

Schwerin · Ein 19-jähriger Syrer soll einen großen Anschlag in Deutschland vorbereitet haben. Nun sitzt er in Haft.

Wegen konkreter Vorbereitungen zu einem islamistischen Anschlag in Deutschland mit möglichst vielen Toten sitzt ein Syrer aus Schwerin in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe gegen den 19-jährigen Yamen A. Haftbefehl erlassen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Spezialkräfte der Polizei hatten den Mann am Dienstag festgenommen. Nach den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft hat der junge Mann seit Juli einen islamistisch motivierten Bombenanschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant und bereits konkret vorbereitet. Sein Ziel sei es gewesen, möglichst viele Menschen inmitten einer größeren Menschenansammlung zu töten und zu verletzen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, es sei gelungen, einen "schweren Terroranschlag in Deutschland" zu verhindern.

Wie Behördensprecherin Frauke Köhler in Karlsruhe weiter sagte, hatte der junge Mann über das Internet auch Kontakt zu einer Person, die sich selbst als "Soldat des Kalifats", also als Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), bezeichnete. Der Einfluss der möglichen IS-Kontaktperson sei noch nicht geklärt, so Köhler.

Im Zusammenhang mit der Festnahme am Dienstagmorgen gab es in drei Wohnungen in Schwerin und auch in Räumen in Hamburg Durchsuchungen. Nach Polizeiangaben deuten die sichergestellten Utensilien auf den geplanten Bau eines Sprengsatzes mit großer Wirkung hin. Hinweise auf einen konkreten Anschlagsort gab es dem Vernehmen nach nicht. Spezialkräfte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns hatten den Verdächtigen gegen 6 Uhr in einem Plattenbau im Schweriner Stadtteil Neu Zippendorf festgenommen, in dem zahlreiche Flüchtlinge untergebracht sind.

Landesinnenminister Lorenz Caffier (CDU) teilte mit, dass der Festgenommene im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen sei. Er habe im Februar 2016 in Mecklenburg-Vorpommern einen Asylantrag gestellt. Seit April 2016 habe er eine befristete Aufenthaltserlaubnis besessen und subsidiären Schutz gehabt.

Nach "Spiegel"-Informationen wurde der Syrer allerdings nie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angehört. Er durchlief ein verkürztes Fragebogenverfahren, das damals insbesondere bei syrischen Flüchtlingen angewandt, Ende 2016 aber wieder abgeschafft wurde. Das Bamf bestätigte auf Anfrage, dass dies bei Yamen A. geschehen sei. Im Frühjahr 2016 habe es eine Übergangsphase gegeben. Wer den Fragebogen bereits zugeschickt bekommen habe, sei nicht mehr zur Anhörung gebeten worden. Die Ausweispapiere des Syrers seien damals aber überprüft und für echt befunden worden, sagte eine Sprecherin.

(dpa)
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