Analyse Dem Vater auf der DNA-Spur

Berlin · Das Bundesverfassungsgericht hat verhindert, dass Männer außerhalb einer bestehenden Familie zum Vaterschaftstest gezwungen werden können. Experten im Justizministerium überprüfen derzeit die geltenden Gesetze.

 Die 66-jährige Ingrid Lohmann hält ihre Abstammungsurkunde in die Kamera. Sie will herausfinden, wer ihr Vater ist.

Die 66-jährige Ingrid Lohmann hält ihre Abstammungsurkunde in die Kamera. Sie will herausfinden, wer ihr Vater ist.

Foto: dpa, lof

In kaum einem anderen Rechtsbereich müssen Richter über derart intime Auseinandersetzungen urteilen wie bei der Frage nach der Abstammung einer Person. Ist mein Vater wirklich mein Vater? Ist das Kind, das ich jahrelang als mein eigenes betrachtet habe, vielleicht das eines anderen Mannes? Derlei Gerichtsprozesse betreffen immer die innersten Angelegenheiten mehrerer Menschen - und deren Persönlichkeitsrechte kollidieren mitunter auf schmerzliche Weise.

Über einen solch intimen Fall musste nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. In ihrem Urteil (Az.: 1 BvR 3309/13) legten die Hüter der Verfassung fest, dass jemand seinen mutmaßlichen Vater nicht in jedem Fall zu einem Vaterschaftstest zwingen kann. Eine genetische Abstammungsuntersuchung dürfe nur innerhalb einer Familie zur Überprüfung des rechtlichen Vaters verlangt werden - also jenes Mannes, der auch für alle Rechte und Pflichten der Vaterschaft einsteht.

Im konkreten Fall klagte Ingrid L., eine 66-jährige Rentnerin aus Coesfeld im Münsterland, um herauszufinden, ob ein heute 90-Jähriger ihr biologischer Vater ist. Sie wollte ihn mittels einer Abstammungserklärung zu einem DNA-Test zwingen, kämpfte jahrelang vor Gericht. Doch der Mann hatte stets bestritten, ihr Vater zu sein. Er war es zwar, der 1950 die Unterlagen nach Ingrid L.s Geburt beim Standesamt abgab, doch er war nicht als Vater eingetragen. Zudem stand er immer außerhalb der Familie, auch wenn die Mutter ihn als den leiblichen Vater bezeichnete. Erschwerend kam hinzu, dass die Mutter die Vaterschaft in den 50er Jahren klären lassen wollte, ein Gericht aber nach den damals üblichen Blutgruppentests die Vaterschaftsklage abwies. Bis heute hat das Urteil Bestand, weswegen Ingrid L. der Rechtsweg einer Vaterschaftsklage gegen den Mann verbaut blieb.

Thomas Mey sen, fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht, hält das Urteil für überzeugend. "Schließlich wäre ein Richterspruch, der es erlaubt, eine Vaterschaft einfach mal so klären zu lassen, mit sehr weitreichenden Folgen verbunden gewesen", sagte Meysen. Diesen Anspruch gegenüber einer anderen Person gebe es nicht umsonst wohl in keiner anderen Rechtsordnung weltweit. Und Meysen fügt hinzu: "Die Klage war für das dahinterstehende Ziel nicht gut gemacht. Hätte der Anwalt der Frau stärker darauf gepocht, dass ein sehr altes Gerichtsurteil im Weg stehe, obwohl heute mit den Möglichkeiten der Gentest mittlerweile die Vaterschaftsfrage geklärt werden kann, hätte das Bundesverfassungsgericht wohl der Klage stattgeben müssen."

Denn tatsächlich gibt es nach geltendem Recht zwei Wege in Deutschland, um die Überprüfung der Abstammung gegen den Willen einer anderen Person durchzusetzen. Das ist erstens die Vaterschaftsklage: Mit ihr kann ein Mann, der Zweifel hat, ob sein Kind wirklich von ihm stammt, die eigene rechtliche Vaterschaft (inklusive Sorgerecht und Unterhaltspflichten) anfechten. Dieser Weg steht auch Mutter und Kind offen, genauso einem außenstehenden Mann, der sich für den biologischen Vater hält. Umgekehrt gibt es die Möglichkeit, bei Unklarheit eine Vaterschaft per DNA-Test feststellen zu lassen. Allerdings hat das Testergebnis rechtliche Folgen - ist es positiv, dann ist der biologische Vater auch der rechtliche Vater.

Ein zweiter Weg ist die Abstammungserklärung, mit der es auch Ingrid L. in Karlsruhe versucht hat. Seit 2008 kann damit die Abstammung auch ohne rechtliche Konsequenzen überprüft werden. Es muss also nicht immer gleich die rechtliche Beziehung angefochten werden. Aber: Diesen Anspruch haben nur das Kind, seine Mutter und der Mann, der rechtlich als Vater gilt, innerhalb einer bestehenden Familie. Außenstehende können damit nicht gezwungen werden, wie nun das Verfassungsgericht bestätigte.

Das ist deshalb entscheidend, weil sonst die Gefahr besteht, dass Männer auf gut Glück dazu gezwungen werden könnten, per DNA-Test eine mögliche biologische Vaterschaft nachzuweisen. Oder andersherum: Männer außerhalb einer Familie könnten ihre mutmaßlichen Kinder dazu zwingen, mit einem Test die Vermutung entweder zu bestätigen oder zu widerlegen - ungeachtet der tiefen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. "Dem Recht, die eigene Abstammung zu kennen, stehen die Grundrechte der anderen von einer Klärung Betroffenen entgegen", sagte Verfassungsgerichtsvize Ferdinand Kirchhof gestern. Diese würden erheblich belastet. Auch Thomas Meysen sagt: "Die juristische Klärung der Abstammung kann sozialer Sprengstoff sein. Es geht um sexuelle Beziehungen, möglicherweise außerhalb einer schon damals bestehenden Ehe." Der Gesetzgeber müsse bei etwaigen Reformen also Umsicht walten lassen.

Tatsächlich gibt es seit gut einem Jahr einen vertraulich tagenden "Arbeitskreis Abstammung" im Bundesjustizministerium von Ressortchef Heiko Maas (SPD). Experten wie Meysen beraten darin über Anpassungen der Gesetze angesichts deutlich verbesserter Testverfahren. Einen Bericht soll es aber erst im Sommer 2017 geben - also spät genug, um keinen Krach mit der Union zu provozieren, und früh genug, um die Ergebnisse in mögliche Koalitionsverhandlungen einfließen zu lassen. Auch die emeritierte Rechtsprofessorin Dagmar Coester-Waltjen ist Mitglied in dem Gremium. Sie sieht jedoch schon konkreten Anpassungsbedarf: "Die aktuelle Gesetzeslage ist auch deswegen so problematisch, weil es im deutschen Recht nur ein Entweder-oder gibt." Konkret sehe sie es als einen Mangel, "dass Kinder nicht die Möglichkeit haben, die biologische Vaterschaft eines Dritten zwangsweise überprüfen zu lassen, solange es in ihrer Familienkonstellation einen rechtlichen Vater gibt", sagte Coester-Waltjen.

(jd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort