Düsseldorf "Dekowaffen" sind trotz EU-Regelung große Gefahr

Düsseldorf · Waffen, die eigentlich Dekorationszwecken dienen sollen, stattdessen aber wieder scharfgemacht werden, sind in Deutschland keine Seltenheit. Vor dem Hintergrund, dass Anfang des Jahres eine EU-Verordnung dazu erlassen wurde, eine überraschende Erkenntnis. Gemäß dieser Verordnung müssen Waffen, die aus Dekorations- oder Unterhaltungsabsicht verwendet werden sollen, eindeutig schussunfähig gemacht werden.

Wie die einzelnen EU-Länder die Anforderung umsetzen, bleibt allerdings ihnen überlassen. In Deutschland sind die Regelungen verhältnismäßig streng; unter anderem ist es deutschen Theatern untersagt, Waffen zu verleihen, geschweige denn zu verkaufen. Der Um- und Rückbau von in Deutschland erstandenen Dekowaffen wurde hierzulande deutlich erschwert. Problematisch ist, dass in anderen Ländern der EU - beispielsweise in Tschechien oder der Slowakei - die Anforderungen wesentlich geringer sind und die Waffen auch von einem Laien wieder funktionstüchtig gemacht werden können. Hinzu kommt, dass wieder schussfähig gemachte Waffen über das "Darknet" zu bestellen sind. Dieser Teil des Internets ist verschlüsselt und entzieht sich bislang staatlicher Kontrolle - eine ideale Plattform für Kriminalität jeglicher Art.

Nach dem Amoklauf in München will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) "sehr sorgfältig prüfen", ob es gesetzlichen Handlungsbedarf gibt. Auch Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) will "weiter alles tun, um den Zugang zu tödlichen Waffen zu begrenzen und streng zu kontrollieren." Auf EU-Ebene wird derzeit über eine neue Richtlinie im Kampf gegen illegalen Waffenhandel gesprochen.

(kam)
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