Analyse Darf man aggressive Hunde einschläfern?

Pro und Contra Nach mehreren tödlichen Beißattacken von Hunden ist eine Diskussion entbrannt, ob solche Tiere von Amts wegen getötet werden müssen. Viele Bürger setzen sich für eine Schonung der Hunde ein.

Hunde sind neben Katzen die beliebtesten Haustiere des Menschen. Für viele, gerade Ältere, aber auch Kinder, sind die Vierbeiner treue Begleiter und Sozialpartner. Nach Auffassung von Psychologen und Tierärzten erlernen Hundebesitzer einen besseren Umgang mit Lebewesen, ja auch mit anderen Menschen. Es gibt Studien, die sogar eine längere Lebenserwartung für Menschen ermittelt haben, die mit einem Hund zusammenleben.

So weit, so gut. Es gibt aber auch eine dunkle Seite. Die beiden durch Hundebisse zu Tode gekommenen Personen von Hannover und das entsetzliche Schicksal des von einem Hund getöteten Babys im hessischen Bad König sind traurige Beispiele. Da der Hund vom Wolf abstammt und die Verhaltensweisen und Sinneswahrnehmungen dieses Lauf- und Hetzjägers sich nicht grundsätzlich geändert haben, kann er bei falschen Signalen aggressiv und für den Menschen gefährlich werden. Hinzu kommen neurotische Verhaltensweisen, etwa als Folge einer falschen Hundeerziehung oder gar Verwahrlosung des Haustiers.

Der Staat, der mit seinem Gewaltmonopol die Bürgerinnen und Bürger schützen muss, hat hier eine Aufgabe. Er muss mit Verordnungen dafür sorgen, dass von den Tieren der Hundebesitzer keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Deshalb gibt es bei einigen Rassen Eignungsprüfungen für Hundebesitzer und grundsätzlich eine allgemeine Registrierpflicht. Wer sich als Hundebesitzer auffällig fahrlässig verhält oder wessen Hund andere ernsthaft verletzt, muss mit Sanktionen rechnen. Das kann zum Entzug des Tieres, aber auch zu Bußgeldern und sogar zu Gefängnisstrafen führen.

Was aber muss mit den Tieren geschehen, durch deren Verhalten Menschen zu Tode gekommen sind oder schwer verletzt wurden? Als instinktgesteuertes Lebewesen trifft den Hund keine strafrechtliche Schuld. Er folgt seiner Natur, auch wenn er gestört ist. Das Tier kann deshalb für sein aggressives Verhalten nicht bestraft werden.

Die Maxime, ob ein solches Tier getötet werden darf, ist also dessen Gefährlichkeit für Menschen. Wenn ein Veterinäramt zu dem Schluss kommt, dass ein Hund, der Menschen totgebissen hat, eine Gefahr darstellt, ist es schon aus dem Vorsichtsprinzip heraus verpflichtet, dieses Tier zu töten, wenn keine andere zweckmäßige Abhilfe möglich ist. Nur wenn sich zweifelsfrei ergibt, dass es sich um eine einzigartige Ausnahmesituation gehandelt hat, kann man den bissigen Hund weiterleben lassen. Sollte das Tier erneut auffällig werden, so trägt das Amt die Verantwortung.

Man mag einwenden, dass es "humaner" wäre, einen solchen Hund im gut geschützten Tierheim unter strenger Bewachung weiterleben zu lassen. Doch auch hier gilt, dass der Hund ausbrechen kann. Und ist es überhaupt artgerecht, einen solchen Hund, der von seiner Natur her Auslauf braucht, die ganze Zeit einzusperren? Ist es dann nicht besser, ihn zu töten? Wohlgemerkt: Ein Hund ist kein Mensch. Er spürt Schmerz, aber er kann nicht zielgerichtet in die Zukunft denken. Dieser Unterschied zum Menschen ist wichtig.

Schließlich ist zu bedenken, dass tödliche Bisse von Hunden äußerst selten sind. Sie schwanken in Deutschland von null bis zu acht Toten im Jahr. Das sind wie in den beiden aktuellen Fällen tragische Unglücke. Aber eine Einschläferung bissiger Hunde würde keine Massentötungen bedeuten.

(RP)
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