Chinesische Mauer

Beim Verkauf von Unternehmen geht es zu wie bei Ebay. In der Regel bekommt der Höchstbietende den Zuschlag. Und wie beim Online-Handel interessierte es bislang wenig, wer der Käufer ist. Hauptsache, die Kasse stimmt.

Chinesische Mauer
Foto: Thoren

Jetzt aber gibt es für den Verkauf von Unternehmen neue Regeln. Die Bundesregierung hat ihr Vetorecht ausgeweitet. Sie kann damit verhindern, dass wichtiges Know-how ins Ausland geht. Besonders die Chinesen, seit Jahren schon auf Einkaufstour in NRW, sollen offensichtlich stärker kontrolliert werden. Weil aber Chinas finanzstarke Investoren nicht selten Höchstpreise zahlen, fürchten verkaufswillige Unternehmen, attraktive Kaufinteressenten zu verlieren. Sie wollen sich das gute Geschäft nicht nehmen lassen und üben Kritik am Vetorecht. Ihr Argument: Vertragsfreiheit und Eigentumsschutz würden ausgehöhlt.

Dabei vergessen sie eine Kernaussage des Grundgesetzes: Eigentum verpflichtet. Dazu zählt auch, wichtiges Wissen und grundlegende Fähigkeiten für Deutschland zu sichern. Allerdings darf das Verbot eines Verkaufs nur das letzte, nach sorgfältiger Prüfung einzusetzende Mittel sein. Ansonsten würde die Bundesregierung sich dem Vorwurf aussetzen, eine "chinesische Mauer" zu errichten.

(RP)
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