Chefsache Islam

Die Religionsfreiheit zählt zu den wichtigsten Verfassungsgütern. Dazu gehört auch, dass der Staat seinen Bürgern die Religionsausübung erleichtert. Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht in Schulen ist ein Teil davon.

Das alles gilt auch für den Islam. Weil aber der Religionsunterricht für muslimische Kinder in unserer Gesellschaft noch nicht selbstverständlich ist, müssen die Personen für den Beirat, der über den islamischen Religionsunterricht wacht, sehr sorgfältig ausgewählt werden. Die zum Teil fragwürdigen Äußerungen eines Mitglieds dieses Beirats machen deutlich, dass das Schulministerium nicht immer die geeigneten Personen ausgesucht hat. Jetzt zieht Ministerin Löhrmann die für alle Beteiligten missliche Konsequenz, das betreffende Mitglied zu entlassen.

Noch einmal: Es geht nicht um die Grundrechte dieses Beraters auf Religions- und Meinungsfreiheit. Es geht darum, ob diese Person für ihre sensible Aufgabe geeignet ist. Das ist sie offenbar nicht. Bei der Neubesetzung des freien Platzes im Beirat sollte das Schulministerium sorgfältiger vorgehen.

(kes)
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