Berlin CDU will Kinder bei Pflege entlasten

Berlin · Wenn Rente und Pflegegeld für eine Heimunterbringung nicht ausreichen, werden oft die Kinder zur Kasse gebeten. Die Union will dafür eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro Jahresgehalt schaffen.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will im Fall eines Wahlsiegs der Union die Kinder pflegebedürftiger Eltern von Zuzahlungen für eine Heimunterbringung entlasten. "Wenn Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen, um die Kosten einer Heimunterbringung zu tragen, dann muss es klare Grenzen geben, in welchem Umfang das Sozialamt Geld von den Kindern fordern darf", sagte Gröhe unserer Redaktion. "Wir wollen Kinder mit einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 100.000 Euro vom Zugriff des Sozialamts freistellen und so vor Überforderung schützen", erklärte der Minister. Gleichzeitig gelte, dass ältere Menschen kein schlechtes Gewissen haben sollten, wenn sie fürs Alter Gespartes dann auch tatsächlich ausgeben.

In Deutschland leben immer mehr Bürger in Alten- und Pflegeheimen: 783.000 Menschen werden laut Statistischem Bundesamt vollstationär versorgt. Weitere 2,1 Millionen werden zu Hause durch Angehörige oder durch ambulante Pflegedienste betreut.

Ein Platz im Pflegeheim kostet demnach monatlich im Bundesdurchschnitt 3165 Euro. Je nach Pflegestufe und Ausstattung des Heims kann es auch mehr sein. Reichen die Rente des Pflegebedürftigen und das Pflegegeld dafür nicht aus, muss er auf sein Vermögen zurückgreifen. Ist das aufgebraucht, müssen die Kinder einspringen.

Schon jetzt billigt der Staat den Kindern einen Freibetrag zu. Die Union plant, diesen deutlich auszuweiten. Derzeit gilt: Ein Kind muss im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit für Eltern einspringen. Diese ergibt sich aus der Summe seiner Einkünfte wie Gehälter, Zinsen, Mieten - abzüglich von Kreditzinsen und eigener Vorsorge. Zudem darf das Kind einen Selbstbehalt von 1800 Euro im Monat geltend machen sowie 1440 Euro für seinen Ehepartner. Hinzu kommen eventuell Freibeträge für die Enkel. Von dem übrigen Einkommen muss das Kind des Pflegebedürftigen maximal die Hälfte als Elternunterhalt zahlen.

Ist bei den Kindern nichts oder nicht genug zu holen, springen die Sozialämter ein. Schon jetzt zahlen die Kommunen für gut 300.000 Pflegebedürftige, die in Heimen versorgt werden, eine solche Hilfe zur Pflege. Wenn die Bundespolitik die Kinder künftig stärker entlasten will, bedeutet das weitere Lasten für die Kommunen.

Grundsätzlich müssen Kinder auch mit ihrem Vermögen für pflegebedürftige Eltern einstehen. Doch hier gesteht der Staat ihnen schon jetzt ein großes Schonvermögen (etwa für eigene Altersvorsorge) zu, das sie nicht antasten müssen.

Für Kinder, deren Eltern die Grundsicherung im Alter bekommen, aber nicht pflegebedürftig sind, gilt heute schon die Grenze, dass sie erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zahlen müssen. Die Grenze gilt für jedes einzelne Kind und nicht etwa für das gemeinsame Einkommen von Geschwistern.

Trotz der vielen Pflegereformen in dieser Wahlperiode, die mit einer deutlichen Leistungsausweitung verbunden waren, rechnet Gröhe bis 2022 mit einem stabilen Beitragssatz in der Pflegeversicherung. Im Kampf gegen Personalmangel in Pflegeheimen mahnte Gröhe eine bessere Bezahlung an. "Altenpfleger müssen mehr verdienen", sagte er. Der Gesundheitsminister bemängelte auch "eine erhebliche Lohnspreizung". In Baden-Württemberg und Bayern verdiene eine Altenpflegekraft nach neuesten Zahlen im Schnitt 2900 Euro im Monat, in Sachsen-Anhalt kommt sie nicht einmal auf 2000 Euro.

(qua)
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