München Bundesanwaltschaft fordert lebenslänglich für Zschäpe

München · Nach mehr als vier Jahren NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe: lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung. Das erklärte Bundesanwalt Herbert Diemer zum Abschluss des Anklage-Plädoyers vor dem Münchner Oberlandesgericht. Ein Urteil wird aber erst in einigen Monaten erwartet.

Auch für die vier Mitangeklagten verlangte die Bundesanwaltschaft langjährige Haftstrafen: unter anderem zwölf Jahre für den mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben, aber auch für den Mitangeklagten André E. Dieser wurde im Gerichtssaal in Gewahrsam genommen, bis das Gericht über den Antrag der Anklage auf sofortige Untersuchungshaft entschieden hat.

Nach Überzeugung der Anklage ist Zschäpe Mittäterin an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds": den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenanschlägen mit Dutzenden Verletzten sowie 15 Raubüberfällen. Im November 2011 setzte Zschäpe zudem die Fluchtwohnung des NSU in Zwickau in Brand. Sie ist das einzige noch lebende ehemalige Mitglied des NSU. Ihre Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall im November 2011 erschossen.

(dpa)
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