Düsseldorf Bis 2021 sollen die ersten Führerscheine umgetauscht werden

Düsseldorf · Wer einen alten Führerschein besitzt, muss ihn durch eine EU-Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat ersetzen - gegen eine Gebühr.

Düsseldorf: Bis 2021 sollen die ersten Führerscheine umgetauscht werden
Foto: sp-x

Autofahrer in Deutschland müssen ihre unbefristeten Führerscheine voraussichtlich früher gegen neue befristete Dokumente eintauschen als geplant. Das geht aus einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" hervor, die sich auf eine Empfehlung des Verkehrsausschusses des Bundesrats beruft, über die die Länderkammer am Freitag abstimmen soll.

Seit 2013 sind alle neu ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Damals wurde auch festgelegt, dass die ältere Generation der Führerscheine trotzdem bis 2033 im Umlauf bleiben darf. Diese Frist steht nun infrage: Um die Behörden im Jahr 2033 zu entlasten, soll der Umtausch gestaffelt stattfinden. "Die neue Regelung wäre sehr viel angenehmer für uns", sagt Peter Keulertz, Leiter des Straßenverkehrsamts in Düsseldorf: "Durch die Staffelung können wir viel besser mit der Masse an Umtauschen umgehen."

Bei einigen Jahrgängen soll die Frist für den Austausch der Führerscheine 2021 ablaufen. Nach dem Bericht ist bei den 15 Millionen Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, das Geburtsjahr des Inhabers ausschlaggebend für den Zeitpunkt des Umtauschs. Vor 1953 geborene Autofahrer sollen ihren Führerschein wie geplant bis 19. Januar 2033 behalten können. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2021 umgetauscht haben, die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis 19. Januar 2022, 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2023, 1971 oder später bis 19. Januar 2024.

Bei den 30 Millionen ab 1. Januar 1999 ausgegebenen Führerscheinen soll der Umtausch, gestaffelt nach Ausstellungsjahr, 2025 beginnen und bis 2033 abgeschlossen sein. Zwar müssen für den Umtausch weder Fahrprüfung noch Gesundheitstest abgelegt werden. Doch es fallen Gebühren an. "Derzeit liegt die Gebühr bei 29 Euro", so Keulertz. Es könne aber sein, dass sich der Betrag noch verändert.

Werden die Pläne umgesetzt, sollten Führerschein-Inhaber darauf achten, die Frist des für sie vorgeschriebenen Umtauschs einzuhalten. "Andernfalls sind sie mit einem ungültigen Dokument unterwegs", sagt Keulertz. Das sei juristisch dasselbe, wie ohne Führerschein zu fahren, und könne zu einem Verwarngeld von zehn Euro führen.

Die neuen EU-Führerscheine, die nur noch 15 Jahre gültig sind, gehen auf eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2013 zurück. Mit einem einheitlichen Führerschein soll mehr Sicherheit auf den Straßen Europas geschaffen werden; europaweit sollen Polizisten etwas mit den Dokumenten anfangen können. "Gerade bei den ganz alten Modellen, den grauen ,Lappen', sind viele Eintragungen nicht mehr zu entziffern, und der Inhaber ist auf dem Foto nicht mehr eindeutig identifizierbar", sagt ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums: "Das ist für amtliche Dokumente nicht länger zulässig." Zudem sollen die neuen Führerscheine weniger anfällig für Fälschungen sein.

Wenn der Bundesrat dem Vorschlag zustimmt, was nach Aussage des NRW-Ministeriums auch erst nach den Sommerferien sein könnte, ist die Bundesregierung am Zuge. Denn das Konzept soll an eine Bundesverordnung "angehängt" werden. Die Regierung könnte dies akzeptieren - oder aber die ganze Verordnung vorerst stoppen.

(sno)
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