Karlsruhe BGH lehnt Entschädigung für Kundus-Opfer ab

Karlsruhe · Der Tod von Zivilisten bei einem von der Bundeswehr veranlassten Luftangriff auf zwei Tanklastwagen im afghanischen Kundus begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit Entschädigungszahlungen abgelehnt (Az.: III ZR 140/15). Ein Bundeswehr-Oberst hatte in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 den Nato-Luftangriff gegen zwei Tanklastwagen angefordert, die von Taliban entführt worden waren.

Rund 100 Menschen, darunter viele Zivilisten, kamen ums Leben. Der Offizier hatte befürchtet, dass die Lastwagen als rollende Bomben gegen ein nahes Lager der Bundeswehr eingesetzt werden. Zwei Angehörige von Opfern argumentierten, der Oberst habe seine Amtspflichten verletzt. Doch das nationale Amtshaftungsrecht sei nicht auf Auslandseinsätze der Bundeswehr anwendbar, urteilte der Bundesgerichtshof.

(epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort