Stichwort Tanzverbot

Das Tanzverbot stammt aus einer Zeit, als der sonntägliche Kirchenbesuch noch mehrheitlich Usus war. An den "stillen Tagen" gilt bis heute ein gesetzlich geregeltes Tanzverbot. Das sind etwa der Karfreitag, der Volkstrauertag, Allerheiligen und der Totensonntag. An welchen Tagen die Diskotheken geschlossen bleiben, ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Die Verbotsliste der Grünen
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In Baden-Württemberg galten bisher die strengsten Regeln in Deutschland. Das soll sich nun ändern: Die grün-rote Landesregierung möchte das Feiertagsgesetz lockern. Das ganztägige Tanzverbot soll künftig wie in NRW nur am Karfreitag gelten und nicht auch am ersten Weihnachtsfeiertag. Auch das wegen den Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen geltende Tanzverbot zwischen drei und elf Uhr soll nun entfallen.

(RP)
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