Beschwerde abgewiesen Rechtsextremist Le Pen scheitert vor Menschenrechtsgericht

Straßburg · Französische Gerichte haben den Rechtsextremisten Jean-Marie Le Pen nicht in seiner Meinungsfreiheit verletzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies eine Beschwerde des Politikers wegen einer Verurteilung nach Aussagen zur Nazi-Zeit zurück.

 Die Beschwerde von Jean-Marie Le Pen wurde abgewiesen.

Die Beschwerde von Jean-Marie Le Pen wurde abgewiesen.

Foto: ap

Der Gründer der rechtsextremen Front National hatte 2005 in einer Wochenzeitschrift erklärt: "Zumindest in Frankreich war die deutsche Besatzung nicht besonders unmenschlich, selbst wenn es Übergriffe gab, die in einem 550 000 Quadratkilometer großen Land unvermeidlich sind."

Der 88-Jährige war deshalb zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das sei verhältnismäßig gewesen, entschied das Menschenrechtsgericht. Zumal Le Pens Aussagen weit von einer konstruktiven Kritik entfernt gewesen seien. Der Politiker, der mittlerweile aus der Fornt National ausgeschlossen wurde, ist bereits häufiger wegen Aussagen zur Nazi-Zeit verurteilt worden.

(dpa/jeku)
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