Anschlag von November 2015 Zwei Haftstrafen und ein Freispruch im Pariser Terrorprozess

Paris · Im ersten Prozess um die Pariser Terroranschläge vom November 2015 ist ein Angeklagter freigesprochen worden. Zwei weitere Männer sollen dagegen für mehrere Jahre ins Gefängnis.

 Die Konzerthalle Bataclan (Archivbild von 2016).

Die Konzerthalle Bataclan (Archivbild von 2016).

Foto: dpa, isl bjw cul

Einer der drei Angeklagten hatte den Islamisten eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Das Gericht sah am Mittwoch aber keine Beweise dafür, dass er von den Anschlagsplänen gewusst habe. Der 31-jährige Mann sei nicht schuldig, die Attentäter vor der Polizei versteckt zu haben.

Bei den Anschlägen auf das Stade de France, die Konzerthalle Bataclan und mehrere Restaurants waren 130 Menschen getötet worden. Die Terrormiliz Islamischer Staat bekannte sich zu den Angriffen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, seine Wohnung zwei Attentätern zur Verfügung gestellt zu haben, unter ihnen der mutmaßliche Drahtzieher.

Der Angeklagte betonte dagegen, er habe nicht gewusst, dass es sich bei den beiden um die damals meistgesuchten Personen in Frankreich handelte. Ihm drohten bis zu sechs Jahre Haft. Das Gericht glaubte ihm.

Außer dem 31-Jährigen waren noch zwei weitere Männer angeklagt. Einer der beiden soll für die Attentäter ein Mittelsmann gewesen sein. Er soll deshalb für fünf Jahre ins Gefängnis. Der dritte Angeklagte wurde für schuldig befunden, den Behörden den Aufenthaltsort der Angreifer verschwiegen zu haben. Er erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren.

(wer)
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