Notstandsklausel ermöglicht Österreich verschärft Asylrecht

Wien · Österreich hat die Asylgesetzgebung drastisch verschärft. Das Parlament verabschiedete am Mittwoch in Wien eine Gesetzesvorlage, die im Falle eines starken Zuzugs von Flüchtlingen die Ausrufung des Notstands ermöglicht.

 Die Asylregeln sind in Österreich künftig strenger

Die Asylregeln sind in Österreich künftig strenger

Foto: dpa, hli pt

In einem solchen Fall könnten die Behörden Schutzsuchende an den Grenzen umgehend abweisen; die Flüchtlinge könnten dann bei der Einreise nach Österreich keinen Asylantrag mehr einreichen. Die Notfallverordnung soll der Vorlage zufolge auf sechs Monate begrenzt sein; sie kann aber drei Mal um jeweils weitere sechs Monate verlängert werden. Das neue Gesetz sieht außerdem ein befristetes "Asyl auf Zeit" vor. Der Familiennachzug wird eingeschränkt.

Der "Notstand" wird definiert als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit. Ein entsprechender Beschluss der Regierung muss vom Parlament erneut gebilligt werden. In diesem Fall würden nur noch Asylanträge von bestimmten Flüchtlingen angenommen. Dazu gehören Menschen, die in Österreich enge Verwandte haben, unbegleitete Minderjährige und Frauen mit Kleinkindern. Alle anderen würden in die Nachbarländer zurückgeschoben

Mit der Novelle hat sich Österreich eines der härtesten Asylgesetze in der EU gegeben. Die Möglichkeit, Flüchtlingen das Stellen eines Asylantrags an der Grenze zu verwehren, gibt es EU-weit sonst nur noch in Ungarn. Das Gesetzesvorhaben stößt in Österreich auf scharfe Ablehnung von Liberalen und Grünen, Kirchen und Menschenrechtsgruppierungen.

(crwo/AFP/dpa)
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