Gerichtsurteil in Innsbruck FPÖ-Kandidat Hofer darf als "Nazi" bezeichnet werden

Innsbruck · Bis zum Berufungsprozess darf der österreichische Präsidentschaftskandidat der der rechten FPÖ, Norbert Hofer, als "Nazi" bezeichnet werden. Hofer hat sich ohne Erfolg vor Gericht gegen das Schimpfwort gewehrt.

 Norbert Hofer

Norbert Hofer

Foto: ap

Das Landgericht Innsbruck sprach den SPÖ-Chef von Tirol, Ingo Mayr, in der Privatklage wegen Beleidigung und übler Nachrede am Freitag frei, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtete. Mayr hatte den 45-jährigen Rechtspopulisten Hofer auf Facebook mit einem Nazi verglichen. "Und Nazis unterstütze ich nicht", hatte Sozialdemokrat Mayr in einer Reaktion auf einen Kommentar geschrieben.

Die Richterin begründete den Freispruch mit dem Grundsatz der Meinungsfreiheit. Außerdem distanziere sich die FPÖ nicht genug von rechtsextremen Gruppierungen und suche sogar Kontakt zu ihnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hofers Anwalt meldete Berufung an.

Das Landgericht hatte Mayr jedoch vor knapp zwei Wochen in einem Zivilprozess dazu verurteilt, solche Äußerungen künftig zu unterlassen. Mayr räumte ein, er sei über das Ziel hinausgeschossen.

Hofer war bei der Stichwahl am 22. Mai knapp dem von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen unterlegen. Die FPÖ hatte die Wahl wegen Unregelmäßigkeiten angefochten. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshof muss die Wahl am 2. Oktober wiederholt werden.

(felt/dpa)
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