Gericht gibt AfD-Eilantrag statt Veranstaltung mit Gauland in Nürnberg darf stattfinden

Nürnberg · Juristischer Sieg für die AfD: Eine Wahlkampfveranstaltung der Partei mit Spitzenkandidat Alexander Gauland in Nürnberg kann wie geplant am Samstag stattfinden.

 Alexander Gauland (Archivaufnahme).

Alexander Gauland (Archivaufnahme).

Foto: dpa, mkx htf

Das Verwaltungsgericht Ansbach gab am Donnerstag einem Eilantrag der Partei gegen die städtische Kündigung des Mietvertrags für den Veranstaltungsort statt (Az. AN 4 S 17.01868, zunächst AN 2 E 17.01852). Die Stadt will dagegen keine Beschwerde einlegen und nicht vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Man könne nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass bei der Veranstaltung etwas gesagt werde, das jemanden in seiner Menschenwürde verletze, ihn verächtlich mache oder dass Straftaten wie Volksverhetzung begangen werden, teilte eine Gerichtssprecherin zur Begründung der Entscheidung mit.

Nach einer umstrittenen Äußerung Gaulands über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), hatte die Stadt Nürnberg die AfD zunächst aufgefordert, zu versichern, dass Gauland bei der Veranstaltung nicht sprechen wird. Bei einer Wahlkampfveranstaltung im thüringischen Eichsfeld hatte Gauland davon gesprochen, Özoguz in der Türkei zu "entsorgen".

Nachdem die Partei der Aufforderung der Stadt nicht nachkam, kündigte die Kommune den Mietvertrag für die Meistersingerhalle - mit Verweis auf einen Passus in den Vertragsbedingungen. Darin heißt es, dass die Stadt den Vertrag widerrufen kann, wenn eine Schädigung des Ansehens der Kommune durch die Veranstaltung zu befürchten sei.

Das Verwaltungsgericht erklärte nun: Gauland habe zwischenzeitlich öffentlich erklärt, dass er die kritisierte Formulierung "entsorgen" in Zukunft so nicht mehr verwenden werde. Dem sei letztlich auch die Stadt Nürnberg "nicht konkret und substanziiert entgegen getreten".

Gegen den Beschluss hätte die Stadt Nürnberg Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München einlegen können. Ein Sprecher der Stadt sagte, dieser habe in ähnlichen Fällen aber schon öfters zugunsten von Parteien entschieden. Daher verzichtet die Stadt auf diesen Schritt, drückte jedoch ihr Bedauern über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus.

Die AfD begrüßte die Entscheidung: "Die Meinungsfreiheit und Demokratie haben gesiegt", erklärte der Nürnberger AfD-Bundestagskandidat Martin Sichert mit.

(felt)
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