"Hexenjagd" auf Trump Früherer Trump-Mitarbeiter will nicht mit Sonderermittler kooperieren

Washington · Ein früherer Wahlkampfmitarbeiter von Donald Trump weigert sich, in der Russland-Untersuchung mit dem Team von Sonderermittler Robert Mueller zusammenarbeiten. Die Forderungen von Mueller seien "lächerlich".

 Sonderermittler Robert Mueller in einer Archiv-Aufnahme.

Sonderermittler Robert Mueller in einer Archiv-Aufnahme.

Foto: afp

Sam Nunberg sagte der "Washington Post" am Montag, er habe von Mueller eine Anordnung erhalten, am Freitag vor einer Grand Jury zu erscheinen. Er werde dem aber nicht nachkommen. Er werde Mueller auch keine Dokumente übergeben, die dieser angefordert habe.

Nunberg hatte Trumps Wahlkampfteam bereits im August 2015 verlassen müssen - also zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Er wurde wegen rassistischer Äußerungen gefeuert.

In einem Interview des Senders MSNBC sagte Nunberg am Montag, er kooperiere nicht mit Mueller, weil es "absolut lächerlich" sei, was das Team des Sonderermittlers von ihm verlange. Er sehe nicht ein, warum er sämtliche E-Mails raussuchen müsse, nach denen er gefragt worden sei. Nach Nunbergs Darstellung geht es dabei etwa um seine Kommunikation mit Trumps Ex-Wahlkampfberater und ehemaligem Chefstrategen Steve Bannon sowie Trumps langjährigem Vertrauten Roger Stone.

Nunberg sagte in dem MSNBC-Interview auch, er sei kein Fan von Trump. Dieser habe ihn während des Wahlkampfes "sehr schlecht" behandelt. Er stimme aber mit Trump darin überein, dass es sich bei den Russland-Ermittlungen um eine "Hexenjagd" handele. Trump habe nicht mit Russland zusammengearbeitet. Auf die Frage, ob Mueller etwas gegen Trump in der Hand habe, sagte Nunberg, er denke, dass dies möglicherweise der Fall sei. Er wisse dies aber nicht sicher.

Sonderermittler Mueller untersucht eine Einflussnahme Russlands auf die Präsidentschaftswahl und mögliche Absprachen mit dem Trump-Team. Er hat seine Ermittlungen immer mehr ausgeweitet. Im August 2017 setzte er eine Grand Jury ein. Die Hauptaufgabe eines solchen Gremiums ist es, vorliegende Beweise in möglichen Verbrechensfällen zu prüfen und zu entscheiden, ob Anklage erhoben werden soll.

(sbl)
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