Frankreich Strafe für Politikerin wegen rassistischer Beleidigung aufgehoben

Cayenne · Weil sie Frankreichs dunkelhäutige Justizministerin Christiane Taubira mit einem Affen verglich, wurde eine frühere Politikerin der rechtsextremen Front National (FN) zu neun Monaten Gefängnis verurteilt - ein Berufungsgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben.

 Eine frühere Politikerin der rechtsextremen Front National hatte Frankreichs Justizministerin Christiane Taubira (links) mit einem Affen verglichen. Ein Gericht entschied nun, dass die anschließende Klage unzulässig war.

Eine frühere Politikerin der rechtsextremen Front National hatte Frankreichs Justizministerin Christiane Taubira (links) mit einem Affen verglichen. Ein Gericht entschied nun, dass die anschließende Klage unzulässig war.

Foto: afp, lb/JK

Das Gericht in Cayenne im französischen Übersee-Département Guyana entschied am Montag, die Klage gegen die Lokalpolitikerin Anne-Sophie Leclère sei "unzulässig" gewesen.

Leclère, die bei den Kommunalwahlen im März 2014 in einer Gemeinde im Nordosten Frankreichs für die FN antreten wollte, hatte im Herbst 2013 auf ihrer Facebook-Seite eine Fotomontage mit Taubira veröffentlicht. Zu sehen war das Bild eines kleinen Affen und das Bild der aus Französisch-Guyana stammenden sozialistischen Justizministerin - mit den Bildunterschriften "vor 18 Monaten" und "jetzt". Leclère bestritt, dass die Fotomontage rassistisch gemeint gewesen sei, und versicherte, es habe sich um "Humor" gehandelt.

Im Juli 2014 wurde Leclère von einem Gericht in Cayenne zu neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht entschied zudem, dass sie fünf Jahre lang nicht zu Wahlen antreten dürfe. Außerdem verhängte es eine Geldstrafen von 50.000 Euro gegen die 33-jährige Geschäftsfrau sowie 30.000 Euro Strafe gegen die FN. Leclère und die Partei legten dagegen Berufung ein.

Der Vorfall hatte in Frankreich für Empörung gesorgt und auch die FN in Bedrängnis gebracht, die sich unter ihrer Parteichefin Marine Le Pen bemüht, ihr langjähriges Image einer Partei von Rassisten und Neonazis abzustreifen. Leclère wurde wegen der Fotomontage aus der Partei geworfen, ihre Kandidatur für die FN bei der Kommunalwahl wurde abgesagt.

Das Verfahren fand im Überseedepartement Guyana statt, weil dort eine Organisation Leclère angezeigt hatte. Das Berufungsgericht wertete dies nun als "unzulässig" und hob das erstinstanzliche Urteil auf.

Justizministerin Taubira war bereits mehrfach die Zielscheibe rassistischer Äußerungen. Die Sozialistin hatte sich unter anderem wegen ihres Einsatzes für die Homo-Ehe den Zorn konservativer Kreise zugezogen.

(AFP)
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