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Europäische Kommission Polen erwartet Rechtsstaatsverfahren

Brüssel · Polen und die EU-Kommission streiten sich seit Monaten. Es geht um die umstrittene Justizreform in dem Land. Medienberichten zufolge ist Brüssel nun bereit, ein Rechtsstaatsverfahren einzuleiten.

 Polnischer Ministerpräsident Mateusz Morawiecki

Polnischer Ministerpräsident Mateusz Morawiecki

Foto: ap, VM

Der Disput zwischen Polen und der EU scheint zu eskalieren: Wegen ihrer umstrittenen Justizreform erwartet die rechtskonservative Regierung in Polen eine deutlich härtere Gangart der EU-Kommission. Nach Informationen des "Spiegels" erwägt die EU-Kommission, in der nächsten Woche das Rechtstaatsverfahren gegen Polen einzuleiten.

Polens neuer Regierungschef Mateusz Morawiecki rechne damit, dass die Behörde "wahrscheinlich" am Mittwoch ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages einleiten werde, sagte er in Brüssel. Dies wäre eine Premiere im Verhältnis zu einem Mitgliedstaat. Das Verfahren kann theoretisch bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen.

Morawiecki sprach am Rande des EU-Gipfels in Brüssel von einem "ungerechten Verfahren". "Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass souveräne Staaten (...) das vollkommene Recht haben, ihr Justizsystem zu reformieren", sagte er.

Die EU-Kommission hatte bereits angekündigt, dass die Rechtsstaatlichkeit in Polen am kommenden Mittwoch erneut Thema ihrer wöchentlichen Sitzung sein wird. "Wir können der Diskussion des Kollegiums (der Kommissare) zu der Frage nicht vorgreifen", sagte eine Kommissionssprecherin auf Anfrage.

Vorgesehen sind in dem EU-Verfahren mehrere Stufen. Beantragt die Kommission das Verfahren, müssten die Mitgliedsstaaten zunächst mit Vier-Fünftel-Mehrheit entscheiden, dass ein klares Risiko einer solchen schwerwiegenden Verletzung besteht.

Anschließend könnten sie einstimmig beschließen, dass dieser Verstoß tatsächlich vorliegt. Die Schwelle dürfte aber kaum zu nehmen sein, weil Ungarn bereits ein Veto angekündigt hat. In dem Fall könnte auch die vorgesehene Suspendierung von Stimmrechten Polens nicht beschlossen werden.

Die Kommission liegt seit Anfang 2016 mit der nationalkonservativen Regierung in Warschau im Clinch. Damals leitete Brüssel erstmals in der EU-Geschichte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit ein, als Warschau die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts beschnitt. Ende Juli folgte dann ein Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Gesetzes, das die Befugnisse des Justizministers bei der Besetzung von Richterposten ausweitet.

(laha)
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