Wegen neuer Regeln für NGOs EU leitet Verfahren gegen Ungarn ein

Brüssel · Die EU-Kommission verschärft die Gangart gegen Ungarn: Wegen umstrittener Auflagen für Nichtregierungsorganisationen eröffnete die Brüsseler Behörde ein neues Verfahren gegen Budapest.

 Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban (Archivbild vom 01.07.2017).

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban (Archivbild vom 01.07.2017).

Foto: dpa, axs

Gleichzeitig trieb sie ein bereits laufendes Verfahren wegen des ungarischen Hochschulgesetzes voran. Damit geht der Dauerstreit mit Ungarns rechtskonservativem Ministerpräsidenten Viktor Orban in die nächste Runde.

Dessen Regierung hatte eine Registrierungspflicht für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eingeführt, die mehr als umgerechnet 24.000 Euro jährlich aus dem Ausland bekommen. Die NGOs sollen sich auf ihrer Internetseite und in allen Publikationen als "Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält", kennzeichnen.

"Wir haben das neue Gesetz über nichtstaatliche Organisationen gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht", erklärte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans in Brüssel. Unter anderem sieht die Kommission einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta, insbesondere das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Das neue Gesetz könnte nichtstaatliche Organisationen daran hindern, Gelder einzuwerben und ihren Aufgaben nachzukommen, moniert die Brüsseler Behörde. Zudem werde der freie Kapitalverkehr eingeschränkt.

"Wir gehen davon aus, dass die ungarische Regierung das Gespräch suchen wird, um diese Angelegenheit so rasch wie möglich zu klären", mahnte Timmermans. "Wir erwarten binnen eines Monats eine Reaktion der ungarischen Behörden." Ist die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden, könnte sie das Verfahren weitertreiben.

Das tat sie am Donnerstag mit dem bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren zum Hochschulgesetz. Dazu erklärte Timmermans: "Das ungarische Hochschulgesetz bringt für die Hochschulen in EU- und Nicht-EU-Ländern unverhältnismäßige Einschränkungen mit sich und muss so rasch wie möglich wieder mit EU-Recht in Einklang gebracht werden." Auch hier setzte er eine Frist von einem Monat. Sollte man mit der Reaktion nicht zufrieden sein, sei eine Klage beim Europäischen Gerichtshof möglich.

In dem Fall hatte die Kommission bereits im April ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und eine Stellungnahme aus Budapest erhalten. Das ungarische Parlament hatte am 4. April das Hochschulgesetz geändert und neue Vorgaben eingeführt. Dies wurde vor allem als Maßnahme gegen die vom US-Milliardär George Soros gegründete Central European University in Budapest interpretiert.

(oko/dpa)
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