Stellungnahme zu Beschwerde Im Fall Yücel setzt Gericht der Türkei letzte Frist

Berlin · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nach einem Pressebericht die Türkei aufgefordert, bis zum 28. November eine Stellungnahme zum Fall des inhaftierten "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel abzugeben.

 Der "Welt"-Korrespondent Deniz Yücel (Archiv).

Der "Welt"-Korrespondent Deniz Yücel (Archiv).

Foto: dpa

In einem Schreiben an Yücels Anwalt Veysel Ok habe der Gerichtshof mitgeteilt, die ursprünglich am 24. Oktober abgelaufene Frist sei auf Ersuchen der türkischen Regierung nun bis zum 28. November verlängert worden, berichtete die "Welt". Zugleich sei Ankara mitgeteilt worden, dass es keine weitere Verlängerung geben werde.

Yücel, der die türkische und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sitzt seit dem 14. Februar in der Türkei hinter Gittern. Die Behörden bezichtigen ihn aufgrund seiner Artikel für die "Welt" des Datenmissbrauchs, der Terrorpropaganda und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Eine Anklage legte die türkische Justiz in den neun Monaten allerdings nicht vor. Das Vorgehen der Türkei gegen Yücel und andere Deutsche belastet die bilateralen Beziehungen schwer.

Yücel hatte die Beschwerde gegen seine Inhaftierung in Einzelhaft schon im April dieses Jahres eingereicht. Darin bezeichnen seine Anwälte das Vorgehen gegen Yücel als Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen das Verbot von Folter und unwürdiger Behandlung in der Haft, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind.

(wer)
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