Arkansas Oberster US-Gerichtshof blockiert Hinrichtungen

Little Rock · Der US-Supreme Court hat das Leben eines verurteilten Mörders aus dem US-Staat Arkansas verschont. Dort sollten ursprünglich bis Ende April mindestens acht Menschen hingerichtet werden.

 Diese acht Verurteilten sollen innerhalb von zehn Tagen in Arkansas hingerichtet werden.

Diese acht Verurteilten sollen innerhalb von zehn Tagen in Arkansas hingerichtet werden.

Foto: afp

Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft von Arkansas ab, eine Aussetzung der Hinrichtung des inhaftierten Don Davis aufzuheben - und das in letzter Minute. Davis hatte am Montagabend bereits sein letztes Mahl serviert bekommen. Der Verurteilte hatte laut Urteil im Jahr 1990 eine Frau in ihrem Haus ausgeraubt und sie anschließend erschossen.

Der republikanische Gouverneur von Arkansas, Asa Hutchinson, äußerte sich enttäuscht. "Morgen werden wir weiter gegen Berufungen in letzter Minute und Bemühungen ankämpfen, den Familien von Opfern keine Gerechtigkeit zu gewähren", sagte er in einer Mitteilung. Schon für Donnerstag ist in Arkansas die Vollstreckung von zwei weiteren Todesstrafen vorgesehen.

Neben Davis sollte am Montag auch ein anderer Inhaftierter durch die Giftspritze sterben. Doch bereits das Oberste Gericht von Arkansas hatte dies gestoppt. Der Staat entschied daraufhin, die Entscheidung zumindest Davis betreffend vor dem Supreme Court anzufechten - vergeblich.

In dem republikanisch regierten US-Bundesstaat sollten bis Ende April acht Häftlinge hingerichtet werden, da am 30. April die Haltbarkeit eines der dafür nötigen Medikamente abläuft. Der US-Staat hat seit 2005 keine Häftlinge mehr hingerichtet, weil es zu wenige der notwendigen Arzneimittel und zudem Rechtsänderungen gab.

Die in Arkansas gebrauchten Mittel für Hinrichtungen sind Streitpunkt in gleich mehreren Rechtsverfahren. In diesen konnte der Staat am Montag zwei Teilsiege für sich verbuchen. Hintergrund sind die Substanzen Midazolam und Vecuronium. Ersteres soll Schmerzen stillen, Vecuronium entspannt die Muskeln und führt zum Herzstillstand.

Um Vecuronium hatte es Streit gegeben, weil der herstellende Pharmakonzern geklagt hatte, dass das Mittel nicht zur Ausführung von Hinrichtungen verkauft worden sei. Richter Wendell Griffen am Gericht im Verwaltungsbezirks von Pulaski hatte daraufhin entschieden, für den Gebrauch des Medikaments eine temporäre Unterlassungserklärung zu erteilen. Dies nahm das höchste Gericht von Arkansas zurück.

Nur wenige Stunden zuvor hatte Arkansas einen Teilerfolg errungen. Dabei kippte ein Bundesberufungsgericht die Entscheidung einer Richterin, die die Hinrichtungen wegen Bedenken über den Gebrauch von Midazolam blockiert hatte. Der Einsatz des Medikaments war in anderen Staaten nicht immer reibungslos verlaufen.

Mit den ursprünglich geplanten Exekutionen bis Ende des Monats in Arkansas hätte es sich um die meisten Hinrichtungen in solch einer kurzen Zeit seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1976 gehandelt.

(kess/afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort