Karlsruhe Auschwitz-Prozess: BGH öffnet Weg für weitere Verfahren

Karlsruhe · Im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord im NS-Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz höchstrichterlich bestätigt (Az.: 3 StR 49/16). Der Schuldspruch gegen den 95-Jährigen ist damit rechtskräftig. Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden, ohne dass er an einzelnen Mordtaten direkt beteiligt war. Er hatte eingeräumt, das Geld der verschleppten Juden verwaltet und die Ankunft der Transporte mit beaufsichtigt zu haben.

Mit dem BGH-Beschluss wäre der Weg frei, um weiteren hochbetagten NS-Handlangern den Prozess zu machen. Oberstaatsanwalt Andreas Brendel von der Dortmunder Zentralstelle für die Bearbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen erhofft sich eine Signalwirkung: "Das ist bahnbrechend. Damit erkennt die deutsche Justiz die Unterstützung solcher Art von Tötungen nun auch höchstrichterlich als Beihilfe an."

(RP)
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