Auch Firmen anklagen
Der VW-Skandal unterstreicht, dass die Forderung von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) nach einem eigenen Unternehmensstrafrecht in Deutschland ernsthaft geprüft werden sollte. Zwar können Firmen wegen Preisabsprachen oder Umweltverschmutzung schon jetzt zur Rechenschaft gezogen werden, sie agieren nicht im rechtsfreien Raum. Es hätte aber eine andere Qualität, wenn die Justiz bei bestimmten Verstößen von Amts wegen ermitteln müsste, um dann über Anklage oder Einstellung des Verfahrens zu entscheiden.
Wäre das ein Angriff auf das freie Unternehmertum? Nein. Gerade in den USA geht der Staat hart gegen Firmen vor, die illegal agieren. Außerdem würde es sich immer nur um das Verhängen von Bußgeldern handeln - bei persönlichen Verfehlungen würde weiter das individuelle Strafrecht greifen.
Seltsam wirkt angesichts dieser Diskussion, dass der VW-Aufsichtsrat erklärt hat, der zurückgetretene Chef Martin Winterkorn habe von den Verfehlungen sicher nichts gewusst. Das wirkt wie ein Freispruch, bevor die Fakten auf dem Tisch liegen.