Asylrecht ohne Folgen

Die Abschiebung nach einem abgelehnten Asylantrag darf kein Automatismus sein. Es gibt viele humanitäre Gründe wie Krankheit, die dazu führen, dass einem Flüchtling trotzdem der Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden sollte. Aber das muss die Ausnahme sein. In NRW ist es jedoch die Regel: Drei Viertel aller Flüchtlinge, die keinen Asylanspruch nachweisen können, werden in NRW trotzdem geduldet.

Das ist zuviel. Damit untergräbt die rot-grüne Landesregierung die Akzeptanz des Asylrechts. Wenn die amtliche Prüfung des Asylanspruchs kaum eine Rolle spielt, weil eine Ablehnung ohnehin keine Folgen hat, wird das ganze Verfahren unglaubwürdig.

Das kann auch nicht im Interesse der Flüchtlinge sein. Das Asyl, das Deutschland richtigerweise etwa politisch Verfolgten und Bedrohten gewährt, ist kein Almosen und kein Ergebnis von Willkür. Es ist ein Rechtsanspruch der Verfolgten. Und diese tatsächlich Verfolgten haben einen Anspruch darauf, nicht mit jenen in einen Topf geworfen zu werden, die Gründe für diesen Anspruch nur vorgaukeln.

(tor)
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