Düsseldorf Armin Laschet hat auch ein Steuerproblem

Düsseldorf · Der CDU-Landesvorsitzende hat es versäumt, dem Finanzamt ein Buchhonorar als Einnahme zu melden. Es geht um mindestens 4000 Euro. Experten sprechen von Steuerhinterziehung.

Eine Spendenquittung bringt CDU-Landeschef Armin Laschet, der schon wegen seiner Noten-Affäre unter Druck geraten ist, weiter in Bedrängnis: Als damaliger NRW-Integrationsminister hatte er 2009 ein Sachbuch zum Thema Zuwanderung veröffentlicht. Sein Honorar stiftete er der Kölner Jugendhilfeeinrichtung "Coach e.V." Es geht um 4000 Euro, über die er eine Spendenquittung erhielt. Laschet machte die Spende in seiner Steuererklärung geltend, versäumte es aber, das Honorar als Einnahme anzugeben. Steuerexperten sprechen in diesem Zusammenhang von Steuerhinterziehung.

Laschet selbst sagt, er habe angenommen, den Betrag nicht versteuern zu müssen, weil er persönlich kein Honorar erhalten habe. Bereits am Wochenende hatte SPD-Generalsekretär André Stinka gefragt, ob das Honorar ordentlich versteuert worden sei. Laut Laschet war mit dem Verlag Kiepenheuer und Witsch ein Honorar von 10 000 Euro vereinbart worden. Davon habe der Verlag 4258 Euro für die Begleichung von Schreib-, Korrektur- und Sachkosten abgezogen. Außerdem habe er in Anrechnung auf seine Honoraransprüche 145 Buchexemplare im Wert von 1742 Euro bekommen. Die Bücher habe er "Coach e.V." und anderen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der verbliebene Reinerlös von 4000 Euro sei "Coach e.V." zugeflossen.

Ob er diesen Betrag und den Wert der Bücher als Einnahme hätte versteuern müssen, werde derzeit von seinem Steuerberater mit dem Finanzamt geklärt, so der CDU-Politiker in einer Erklärung. Von "Selbstanzeige" ist nicht die Rede.

Für den Strafrechtler Simon Zeidler stellt sich der Sachverhalt allerdings gravierender dar: Wenn man eine Spendenquittung einreichen wolle, müsse man sich auch dazugehörige Einnahmen anrechnen lassen und diese in der Steuererklärung angeben. Zeidler: "Geschieht dies nicht, dann ist hier eine Steuerhinterziehung wohl naheliegend, da gegenüber den Finanzämtern unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht werden." Wenn ein Anwalt oder Steuerberater eine Berichtigungserklärung abgebe, werde dies in NRW als Selbstanzeige gewertet, die zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führe.

Auch der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, rechnet mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Laschet. "Ein solcher Spendentrick kommt in der Finanzamtspraxis immer wieder vor und wird oft nur zufällig entdeckt. Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall eine Selbstanzeige vorliegt, die zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führen wird." Zur Begründung sagte Eigenthaler: "Natürlich kann Herr Laschet nur spenden, was er vorher als Einnahme beim Finanzamt versteuert hat."

Rechtsanwalt Gerd Kostrzewa sagte: "Bei jemandem, der an einer politisch so wichtigen Position ist, wird das Finanzamt annehmen, dass ihm klar ist, wie man eine Spende und dazugehörige Einnahmen korrekt steuerlich geltend macht." Laschet könne nur hoffen, dass kein Sachbearbeiter der Finanzbehörde wegen der öffentlichen Diskussion auf den Sachverhalt aufmerksam geworden sei und das Problem bereits in der Steuererklärung gefunden habe - "dann wäre die nachträgliche Korrektur der Steuererklärung unwirksam".

Das NRW-Finanzministerium erklärte auf Anfrage, man könne zu "Einzelfällen - ob prominent oder nicht - keine Stellung nehmen".

(RP)
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