Anwaltliches Ränkespiel

Rechtsanwälte versuchen das Beste für ihre Mandanten. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, das ist auch ihre Aufgabe. Dieser Aufgabe werden die Verteidiger der Angeklagten im NSU-Prozess nicht gerecht. Sie erreichen nicht das Beste für ihre Mandanten, sie erreichen gar nichts. Sie verzögern, sie blockieren, sie verhindern. Das ist ein anwaltliches Ränkespiel und keine Verteidigungsstrategie.

Was sich am 374. Verhandlungstag im Oberlandesgericht München bot, war einmal mehr ein sagenhaftes Trauerspiel. Es sitzen dort 71 Nebenkläger, die geliebte Menschen verloren haben, weil sie von Terroristen getötet wurden. Sie warten dort auf Gerechtigkeit, auf ein Ende dieses nicht enden wollenden Verfahrens. Und was sie erleben müssen ist, dass ein paar Rechtsanwälte so auf der Klaviatur der Befangenheits- und Verzögerungsanträge der Strafprozessordnung zu spielen wissen, dass die Justiz einem ohnmächtig vorkommt. Angeklagte haben freilich Rechte, die will ihnen niemand nehmen. Aber wenn das Ziel der Verteidigung ist, ein Ende des Prozesses zu verzögern, dann dient das bloß ihrem Geldbeutel.

(her)
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