Paris Air France entbindet Personal von Kopftuchzwang

Paris · Mitarbeiterinnen der Air France dürfen einen Einsatz bei Flügen nach Teheran ablehnen, weil die Islamische Republik Iran auf einen Kopftuchzwang für Frauen besteht. Auf diese Ausnahmeregelung hat sich gestern die französische Fluggesellschaft mit den Gewerkschaften und dem Flugpersonal geeinigt.

Air France will ab dem 17. April wieder die Flugstrecke Paris-Teheran bedienen. Auch Flugbegleiterinnen und Pilotinnen müssen in Teheran ein Kopftuch tragen, sobald sie das Flugzeug verlassen und iranisches Territorium betreten. Wenn sie sich dem religiös begründeten Kleidungszwang nicht unterwerfen wollen, sollen sie laut Ausnahmeregelung in Zukunft ohne Gehaltskürzung auf anderen Flugstrecken eingesetzt werden.

Frauenministerin Laurence Rossignol zeigte sich zufrieden über die Regelung der Air France. Sie erlaube es, die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Flugziels zu bringen und gleichzeitig die Gewissensfreiheit des Flugpersonals zu gewährleisten. Die Kopftuchvorschrift gilt bereits für einige Länder, unter anderem für Saudi-Arabien.

Air France hatte die Verbindung nach Teheran 2008 wegen der Iran-Sanktionen gestrichen. Nach der internationalen Einigung mit Teheran im Atomstreit im vergangenen Jahr wurden die Sanktionen jedoch wieder aufgehoben.

(dpa)
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