Düsseldorf Ärzte beugen sich Gröhes Ultimatum

Düsseldorf · Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung drohte die Zwangsverwaltung.

 Der Gesundheitsminister Gröhe drohte mit Zwangsverwaltung

Der Gesundheitsminister Gröhe drohte mit Zwangsverwaltung

Foto: dpa, wk gfh

Nur noch wenige Stunden blieben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), um Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erst einmal zu besänftigen. Am Montagnachmittag legte die Vertreterversammlung der KBV, quasi das Parlament der Vereinigung, ein Konzept vor, wie sie mit der Misswirtschaft umgehen will, die ihr von Gröhe zur Last gelegt wird. "Aus meiner Sicht hat die KBV geliefert. Alle Beschlüsse, die vom Gesundheitsministerium gefordert wurden, haben wir in unserer Vertreterversammlung aufgegriffen. Das Ministerium wird nicht aktiv werden müssen", sagt KBV-Chef Andreas Gassen kurz nach der Versammlung.

Es ist ein Streit, der schon seit einiger Zeit das Gesundheitssystem beschäftigt. Im Mittelpunkt steht der frühere KBV-Chef Andreas Köhler. Nach seinem Abschied im Jahr 2014 hatte sich Köhler seinen Ruhestand mit einem fürstlichen Gehalt versüßen lassen. Zudem soll er einen Mietkostenzuschuss von gut 95.000 Euro erhalten haben. Zu Unrecht, meint Gröhe. In einem Brief forderte das Gesundheitsministerium die KBV vor einigen Tagen auf, die Versorgungsansprüche des Ex-Vorstandschefs anzufechten. In dem Brief heißt es zudem, die KBV müsse ein Konzept vorlegen, wie sie ihre dubiosen Immobilienaktivitäten abwickeln will. Denn ebenfalls unter Köhler soll die KBV ohne Genehmigung eine Tochter der Ärzte- und Apothekerbank mitsamt deren Immobilien übernommen haben.

Für ein derartiges Konzept gab Gröhe der KBV bis Montagabend Zeit. Der Gesundheitsminister drohte mit Zwangsverwaltung und kündigte an, einen Staatskommissar anstelle von KBV-Chef Gassen einzusetzen, sollten die Beschlüsse nicht bis zum auferlegten Ultimatum stehen. "Ich war über den Brief aus dem Ministerium sehr überrascht. Schließlich haben wir schon vor etlichen Monaten damit begonnen, die Geschehnisse aufzuarbeiten", sagte Gassen. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es nun, man werde die Beschlüsse prüfen.

Die KBV vertritt auf Bundesebene die Interessen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Sie handelt mit dem Spitzenverband der Krankenkassen unter anderem die Gebührenordnung und das Honorar der Ärzte aus. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht sie staatlicher Aufsicht.

(jaco)
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