Berlin 39.000 nahmen bisher Pflege-Auszeit

Berlin · Ministerin Schwesig spricht von einem Erfolg, Grüne und Experten üben Kritik.

Berufstätige können eine Auszeit nehmen, wenn sie einen Angehörigen pflegen müssen. Bisher haben 39.000 Menschen von diesem Angebot Gebrauch gemacht, das ein Gesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) seit Anfang 2015 regelt. Aus Sicht der Ministerin bedeutet das einen Erfolg. "Die Neuregelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf greifen", sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Auszeiten würden erfreulicherweise mehr und mehr in Anspruch genommen. Grüne und Pflegeverbände werten die Zahlen hingegen als Flop.

Die Pflege-Auszeit sieht vor, dass man für sechs Monate aus dem Beruf aussteigen oder bis zu 24 Monate verkürzt arbeiten kann, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern.

Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Elisabeth Scharfenberg, nannte die Familienpflegezeit jedoch lebensfern. "Die Pflegezeiten passen nicht in die Lebenswirklichkeit pflegender Angehöriger", sagte Scharfenberg unserer Redaktion. "39.000 Personen sind nicht viele - bei mindestens einer Million berufstätiger pflegender Angehöriger", sagte die Grünen-Politikerin. Statt einfach nur Zahlen zu verkünden, solle Ministerin Schwesig herausfinden, warum so viele die Pflegezeiten nicht in Anspruch nähmen. "Nur wer auf Einkommen verzichten kann, nahe bei dem pflegebedürftigen Menschen lebt, in einem Betrieb mit über 25 Mitarbeitern angestellt ist, kann Familienpflegezeit in Anspruch nehmen", sagte Scharfenberg. Und dann sei fraglich, ob der Pflegebedürftige so funktioniere, dass er immer nur in den arbeitsfreien Zeiten Zuwendung brauche.

Auch Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz sieht "keinen Grund für Jubelmeldungen". Das derzeitige Modell bleibe unattraktiv, solange nicht auch für mehrmonatige Auszeiten ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld ähnlich dem Elterngeld gezahlt werde, sagte Brysch. Die Familienpflegezeit sei "ein Flop mit Ansage".

(RP)
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