Berlin 12.375 EU-Bürger 2015 aus Deutschland ausgewiesen

Berlin · Deutsche Behörden haben seit Anfang 2015 insgesamt 12.375 EU-Bürgern das Aufenthaltsrecht in Deutschland entzogen und die Wiedereinreise verboten. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Ein großer Teil der Einreisesperren wurde verhängt, weil die Betroffenen straffällig geworden waren, etwa wegen Sozialmissbrauchs. Möglich ist der Entzug des Aufenthaltsrechts allerdings auch, wenn die Arbeitssuche erfolglos geblieben ist. Nur 58 Verbote wurden wegen falscher Dokumente und Identitätsnachweise erteilt. Allein die NRW-Behörden verhängten 2.732 Einreiseverbote gegen EU-Bürger.

Das Prinzip der Freizügigkeit eröffnet Arbeitsuchenden aus anderen EU-Ländern die Möglichkeit, sich in Deutschland innerhalb von sechs Monaten einen Arbeitsplatz zu suchen. Für Deutschland galten bis Mitte 2011 noch Übergangsregeln. Seit Anfang 2015 gilt die Freizügigkeit auch für Bulgaren und Rumänen. Um Sozialmissbrauch vorzubeugen, verschärfte Deutschland damals die Aufenthaltsregeln.

"Das EU-Recht sieht Einreiseverbote nur bei Gefahren für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit vor", kritisierte Grünen-Politiker Volker Beck. Da Deutschland aber auch Verbote wegen falscher Dokumente verhänge, müsse die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

(mar)
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