München Youtube und Gema einigen sich nach über sieben Jahren

München · Zehntausende Musikvideos, die bei Youtube in Deutschland wegen des Streits zwischen der Videoplattform und der Gema gesperrt waren, sind wieder frei verfügbar. Die Google-Tochter und die Verwertungsgesellschaft gaben nach einem über sieben Jahre langen Konflikt einen Lizenzvertrag ab. Die finanziellen Bedingungen der Einigung wurden zunächst nicht bekannt.

Ein zentraler Streitpunkt war die Forderung der Gema, Youtube müsse ähnlich wie andere Online-Musikdienste pro Stream bezahlen. Die Google-Tochter weigerte sich beharrlich und verwies darauf, dass nur eine Beteiligung an den Werbeerlösen möglich sei - bei Videos, bei denen Anzeigen eingeblendet werden. Wie dieser Konflikt nun gelöst wurde, wird geheim gehalten. In Branchenkreisen wird von einem Kompromiss ausgegangen, der neben einer Beteiligung der Gema an den Werbeerlösen auch zusätzlich eine Pauschale für Musikvideo-Streams ohne Werbung vorsieht. Der jetzige Lizenzvertrag soll auch rückwirkend für den Zeitraum seit 2009 gelten. Seine Laufzeit wurde nicht bekannt. "Die Einigung zeigt auch, dass Lizenzzahlungen für einzelne Musik-Streams nicht funktionieren, sondern die Vergütung anders berechnet werden muss", kommentierte der Digital-Verband Bitkom. Die Gema müsse ihre Tarifpolitik anpassen.

Weiterhin unterschiedlicher Meinung sind die Seiten bei der Frage, ob Youtube oder die Nutzer, die Inhalte hochladen, für die Lizenzierung verantwortlich sind. Youtube sieht sich als Plattform-Betreiber, der nicht von sich aus aktiv werden muss - und bekam mit dieser Auffassung auch Recht vor Gericht. Trotzdem werden die seit Jahren laufenden Verfahren eingestellt, wie ein Youtube-Sprecher bestätigte.

Die Einigung betreffe alle Videos der rund 70.000 Gema-Mitglieder sowie der Künstler, die die Gema im Ausland vertrete, sagte eine Sprecherin. Dank des Vertrags würden diese Künstler nun auch für das Abspielen der Videos auf Youtube bezahlt. Die Sperrtafeln werden allerdings nicht komplett verschwinden: Sie werden etwa dann geschaltet, wenn der Künstler oder die Plattenfirma kein Mitglied der Gema ist.

(dpa)
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