Arbeitsbedingungen Weniger befristete Verträge an NRW-Hochschulen

Düsseldorf · Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben mit Vertretern von Personalrätekonferenzen einen Rahmenvertrag für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen unterzeichnet. Der Rahmenvertrag sieht etwa den Abbau befristeter Beschäftigungen für wissenschaftliches Personal, für mehr familiengerechte Teilzeitbeschäftigung und eine landesweite Hochschul-Stellenbörse vor, wie NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) in Düsseldorf erklärte. Die Umsetzung soll eine ständige Kommission mit allen Beteiligten begleiten.

Mit dem zum 1. Oktober 2014 in Kraft getretenen Hochschulzukunftsgesetz seien die Voraussetzungen für ein solches gemeinsames Vorgehen geschaffen worden, erklärte die Ministerin. Gute Beschäftigungsbedingungen seien eine wesentliche Voraussetzung für ein zukunftsfähiges Wissenschaftssystem. Nur so könnten die besten Wissenschaftler langfristig davon überzeugt werden, an NRW-Hochschulen zu forschen und zu lehren - und nicht an einen anderen Standort irgendwo auf der Welt zu wechseln.

Der neue Rahmenvertrag sieht unter anderem vor, dass für wissenschaftliches Personal künftig grundsätzlich keine Verträge mit Laufzeiten von unter einem Jahr geschlossen werden. An die Stelle von oft mehreren kurzzeitigen Verträgen sollen wenige mit längeren Laufzeiten treten. Stundentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sollen möglichst nicht mit Aufgaben betraut werden, die grundsätzlich dem unbefristet beschäftigten Hochschulpersonal obliegen. Zwischen nordrhein-westfälischen Hochschulen soll der Stellenwechsel durch einen landesweiten Hochschul-Stellenmarkt erleichtert werden.

(epd)
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