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Finanzen So läuft die Bafög-Rückzahlung

Mit Bafög finanzieren viele junge Leute zumindest Teile des Studiums. Fünf Jahre später will der Staat bis zu 10 000 Euro davon zurück.

 Kein geschenktes Geld: Wer im Studium Bafög bekommt, muss es später zurückzahlen - zumindest einen Teil davon.

Kein geschenktes Geld: Wer im Studium Bafög bekommt, muss es später zurückzahlen - zumindest einen Teil davon.

Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

44.100 Euro. Mehr Bafög gibt es zurzeit nicht. Der Höchstsatz liegt nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei 735 Euro pro Monat, die maximale Dauer sind in der Regel 60 Monate. Doch das bedeutet nicht, dass Bafög-Empfänger mit gut 40.000 Euro Schulden ins Berufsleben starten. "Bafög wird zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gezahlt", sagt Bernhard Börsel, Experte für das Thema beim Deutschen Studentenwerk in Berlin. Und wenn es an die Rückzahlung geht, ist der Betrag gedeckelt: Maximal 10.000 Euro müssen an das Bundesverwaltungsamt überwiesen werden, längstens über 20 Jahre - wenn die Förderung nach dem 28. Februar 2001 begonnen hat.

Zurückzahlen müssen alle, die als Studenten Bafög bezogen haben und an einer Hochschule, einer höheren Fachschule oder einer Akademie eingeschrieben waren. Derzeit sind das rund 500.000 Menschen. Ähnlich verhält es sich beim Meister-Bafög, nur das Schüler-Bafög wird als sogenannter Vollzuschuss gewährt - ganz ohne Rückzahlung also. Die Studentenwerke zahlen das Geld für eine Höchstdauer. Sie richtet sich nach der Regelstudienzeit, die in der Studien- oder Prüfungsordnung des jeweiligen Studienfachs festgelegt ist.

Nach den Prüfungen ist aber erstmal Ruhe. Niemand muss direkt mit der Abschlussfeier die erste Rate abstottern: Erst viereinhalb Jahre nach Ende des ersten Studiums, also in der Regel nach dem Bachelor-Examen, bekommen die Absolventen einen Brief aus Köln. Das dortige Bundesverwaltungsamt (BVA) ist in Deutschland die zentrale Stelle für die Rückzahlung des zinslosen Darlehens.

"Und das kann auch schon das erste Problem sein", sagt der dortige Bafög-Experte Thorsten Rolfes. Denn nicht selten sind die Studierenden unbekannt verzogen. "Wenn wir sie erst ermitteln müssen, fällt gleich eine Gebühr von 25 Euro an", sagt er. Darum rät er Bafög-Empfängern, das Amt immer über die aktuelle Adresse zu informieren.

Gegen den Feststellungsbescheid können die Empfänger einen Monat lang Widerspruch einlegen. Machen sie das nicht, ist er gültig. „Die Absolventen sollten vom Bafög-Antrag an alle ihre Bescheide abheften und dann die Darlehenssumme überprüfen, wenn der Brief aus Köln kommt“, rät Börsel.

Und dann gibt es verschiedene Varianten, das Geld zurückzuzahlen. Am günstigsten fährt, wer die maximal 10.000 Euro auf einen Schlag zurückzahlen kann. Denn dann gewährt das BVA einen Nachlass von 28,5 Prozent. "Auch bei kleineren Beträgen wird in 500-Euro-Schritten ein Nachlass gewährt. Der Tilgungsplan und ein Angebot zur vorzeitigen Tilgung liegen dem Feststellungsbescheid bei", erklärt Rolfes.

Wer sich aufgrund seiner Einkommenssituation für eine Rückzahlung in Raten entscheidet, hat dafür bis zu 20, in besonderen Fällen sogar bis zu 30 Jahre Zeit. Arbeitslosigkeit, ein geringes Einkommen oder Kinder sind mögliche Gründe, aus denen ein Bafög-Empfänger die Zahlungen für einen befristeten Zeitraum aussetzen oder reduzieren kann. Wer in Insolvenz gehen muss, ist zudem verpflichtet, das Bundesverwaltungsamt in die Gläubigerliste aufzunehmen.

Normalerweise verlangt das Amt Raten von 105 Euro pro Monat - 315 Euro im Quartal also. Wer mit seinen Zahlungen in Verzug ist, muss sich auf deftige Verzugszinsen einstellen. "Dann werden sechs Prozent Zinsen fällig, und zwar auf die Gesamtschuld des Darlehens", sagt Rolfes.

Streitfälle gibt es so gut wie nicht mehr, weil in den vergangenen Jahren zahlreiche Sonderregelungen abgeschafft wurden. "Die Teilerlässe für besonders schnelle oder besonders gute Studierende gibt es nicht mehr", sagt Wilhelm Achelpöhler, der als Rechtsanwalt auf Fälle der Ausbildungsförderung spezialisiert ist. Auch dass der Brief vom Bundesverwaltungsamt nicht ankommt, ist recht unwahrscheinlich - selbst wenn die Studentenwerke keine korrekte Adresse mehr haben.

Streit um die finanzielle Unterstützung der Ausbildung gibt es inzwischen eher zwischen Eltern und Kindern - nämlich dann, wenn erstere sich als nicht unterhaltspflichtig ansehen. "Das haben wir gar nicht so selten, vor allem wenn Vater und Mutter getrennt sind", sagt Achelpöhler. Für Studierende gibt es dann die Möglichkeit, sogenanntes Bafög im Wege der Vorausleistung zu beantragen. "Damit wird der Unterhaltsanspruch an die Eltern dem Bundesland übertragen", so der Anwalt.

Der Grund: Das Amt für Ausbildungsförderung versucht in solchen Fällen, den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern durchzusetzen, erklärt Achelpöhler. Gelingt das, reduziert sich automatisch auch die Darlehensschuld - die Vorausleistung müssen Studierende später also nicht zurückzahlen. Ist das Amt allerdings zurückhaltend beim Durchsetzen des Unterhaltsanspruchs, könne der Student dies dem Rückforderungsanspruch entgegenhalten. "Dafür muss er natürlich gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen."

Alles ganz einfach also? Für Studierende offenbar nicht: Noch immer scheuen sich junge Leute, Schulden für ein Studium aufzunehmen. Das hat die aktuelle Sozialerhebung des Studentenwerks ans Licht gebracht. Doch das braucht beim Bafög niemand, betont Börsel. Die Rückzahlung der Ausbildungsförderung unterliege klaren, transparenten Regeln - und hat nur noch wenig Streitpotenzial. Und nach wie vor ist das Bafög als Darlehen zinslos. "So günstig bekommt man nirgendwo sonst eine Finanzierung, wenn man sie braucht."

(RP)
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