Hamburg Uni Hamburg führt Glaubens-Kodex ein

Hamburg · Die Hanseaten haben bundesweit als Erste Fragen der Religionsausübung auf dem Campus geklärt.

Dürfen Studentinnen in den Prüfungen verschleiert sein? Sollen sich Vorlesungen nach den Gebetszeiten von Muslimen richten? Darf in einem Seminarraum laut gebetet werden? Mit diesen und ähnlichen Fragen sah sich die Leitung der Universität Hamburg zuletzt wiederholt konfrontiert - und handelte schließlich.

Die Uni regelt nach eigenen Angaben als bundesweit erste Hochschule in einem Verhaltenskodex, wie Studenten im Wissenschaftsbetrieb ihren Glauben leben und ausüben können. Ein Thema, in dem Konfliktpotenzial stecken könne, aber keineswegs müsse, sagte die Philosophie-Professorin Birgit Recki.

Eine Kommission aus zehn Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen unter Reckis Vorsitz hatte den sieben Punkte umfassenden "Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg" erarbeitet. Zentrale Frage, die laut Uni-Präsident Dieter Lenzen im Raum stand: "Wie gehen wir im Alltag mit dem Thema um?"

Handlungsbedarf sahen Lenzen und seine Mitstreiter, weil es zuletzt immer wieder Konflikte gegeben habe. So berichtete Recki etwa von organisierten Freitagsgebeten eines salafistischen Predigers in einem Uni-Institut - "ein Akt konfrontativer Religionsausübung". Oder von "aggressiver Schulmeisterei" junger Männer, die muslimische Studentinnen dazu bringen wollten, Kopftuch zu tragen.

Und Lenzen führte als Beispiel an, dass ein junger Mann immer wieder mit lauten "Jesus"-Rufen aufgefallen sei. "Es geht nicht nur um Menschen muslimischen Glaubens", betonte die Vorsitzende des Asta der Uni, Franziska Hildebrandt. Der Kodex solle "das respektvolle und friedliche Miteinander bei der Ausübung verschiedener Glaubensüberzeugungen regeln", sagte Lenzen. Seine Uni habe sich als bundesweit Erste einen "so fundierten Katalog" zu Fragen der Religionsausübung gegeben.

Was aber bedeutet der Kodex konkret für das Leben an der Uni? Dies wird in einer zehn Punkte umfassenden Ausführungsbestimmung des Präsidiums geklärt. Dort heißt es etwa, dass religiöse Feste nur in dem eigens vor rund zehn Jahren eingerichteten "Raum der Stille" begangen werden dürfen. Und in dem mit Teppichen ausgelegten, etwa 35 Quadratmeter großen Zimmer mit gelben, roten und orangefarbenen Rechtecken an den Fenstern werde keine Diskriminierung geduldet.

Weiter wird klargestellt, dass Studenten religiöse Symbole wie das Kreuz oder den Davidstern verwenden und Kopfbedeckungen tragen können. Rituelle Handlungen sind nur so lange zulässig, wie sie nicht von anderen als aufgedrängt empfunden werden. "Dieses ist beispielsweise bei rituellen Fußwaschungen in sanitären Anlagen der Fall. Diese sind untersagt. Das gilt auch, wenn beispielsweise Gebete in Räumen der Universität oder auf dem Campus laut gesprochen werden", heißt es.

Zur Frage der Vollverschleierung muslimischer Frauen sagte Lenzen: "Wir lassen das ausdrücklich zu" - allerdings mit Einschränkungen. Demnach ist etwa bei Prüfungen zur Feststellung der Identität keine Vollverschleierung gestattet. Der Forderung einiger Studenten, die Vorlesungen nach den Gebetszeiten der Muslime auszurichten, erteilte die Kommission eine klare Absage.

(dpa)
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